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Ein Zusammenleben in Frieden und Freiheit ist nur möglich, wenn alle Menschen ihre Rechte und Pflichten leben sowie die Institutionen unseres Rechtsstaats respektieren. Der Garant für den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft ist eine funktionierende und leistungsfähige Justiz. Die Verlässlichkeit und das Ansehen gehen dabei maßgeblich auf das Engagement und die politische, weltanschauliche und religiöse Neutralität unserer Justizvertreter zurück.
Arnulf Freiherr von Eyb, Vorsitzender Arbeitskreis Recht und Verfassung