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Baden-Württemberg verfügt über eine exzellente Forschungsinfrastruktur und ein differenziertes, regional dezentralisiertes und leistungsfähiges Hochschulsystem: Neun Universitäten, 23 Hochschulen für angewandte Wissenschaften, sechs pädagogische Hochschulen, acht Musik- und Kunsthochschulen, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, Film- und Popakademie, Akademie für Darstellende Kunst sowie private und kirchliche Hochschulen. Forschung und Lehre an den Hochschulen in Baden-Württemberg haben eine exzellente Qualität und internationalen Rang. Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Strukturen gilt es zu sichern.
Wir werden auch in Zukunft in kluge Köpfe investieren, Forschungsförderung für zukunftsweisende Vorhaben anbieten und Wirtschaft und Wissenschaft weiter vernetzen. Mit einer hochkarätig besetzen Hochschulstrukturkommission wollen wir Maßnahmen entwickeln zur Profilierung der einzelnen Hochschularten und der Studienstrukturen sowie für eine zukunftsfeste und aufgabengerechte Hochschulfinanzierung. Neben einer Stärkung der Grundlagenforschung werden wir vielversprechende Hightech- und Forschungsthemen frühzeitig identifizieren und ihre Entwicklung gezielt fördern. Mit international sichtbaren Leuchtturmprojekten, dem Ausbau von Forschungsprofessuren und Brückenprofessuren mit der Wirtschaft werden wir wichtige Impulse für den Innovationsstandort Baden-Württemberg setzen. Um das Land für renommierte Spitzenforscher noch attraktiver zu machen, werden wir Flexibilisierungen und Anreize im Hochschuldienstrecht verankern. Eine moderne Hochschulpolitik muss aus unserer Sicht darin bestehen, einen klaren ordnungspolitischen Rahmen zu setzen und zugleich Tendenzen der Überregulierung und ideologischer Einschränkungen entgegenzuwirken. Wir wollen die Eigenverantwortung der Hochschulen weiter stärken – denn die Hochschulen wissen selbst am besten, was erforderlich ist, um exzellente Forschung und Lehre zu ermöglichen.
Äußerer Anlass der 2018 beschlossenen Novelle des Landeshochschulgesetzes (LHG) war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg, nach dem die Regelungen des LHG zur Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder neu gefasst werden mussten. Mit der LHG-Novelle wurden u.a. ein eigener Status für Doktoranden (bundesweit einmalig) und neue zusätzliche Spielräume für unternehmerische Gründungen (Möglichkeit einer bis zu dreijährigen Nutzung universitärer Infrastruktur für ehemalige Hochschulmitglieder) geschaffen.
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Äußerer Anlass für die Gesetzesänderung ist eine Änderung des Umsatzsteuerrechts, auf die mit einer Präzisierung bestimmter Regelungen im LHG reagiert wird, um Mehrkosten für die Hochschulen nach Möglichkeit abzumindern. Zudem wird eine Möglichkeit zur Übertragung der Bauherreneigenschaft an die Hochschulen geschaffen. Außerdem erweitert die LHG-Novelle die Möglichkeiten der Hochschulen, Unternehmensgründungen aus ihrem Umfeld zu fördern. Hochschulen können Gründern künftig erlauben, Einrichtungen der Hochschule in Ausnahmefällen bis zu fünf Jahre (bisher max. drei Jahre) zu nutzen, wenn sie zuvor Mitglieder der Hochschule waren.
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Ende März 2020 wurde der Hochschulfinanzierungsvertrags II für die Jahre 2021 – 2026 unterzeichnet. Dies erfolgte unter dem Eindruck der Corona-Pandemie und einer angespannten Haushaltssituation.
Eckpunkte
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Das haben wir vor
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Das haben wir vor
Nach langen Diskussionen hat die Landesregierung auf Initiative der CDU-Fraktion im September 2020 eine Landarztquote beschlossen. Danach sollen ab 2021 pro Jahr 75 Studienplätze an Studienanfänger in der Humanmedizin vergeben werden, die Landarzt werden möchten, aber nach dem herkömmlichen Verfahren keinen Studienplatz bekommen haben. Diese Studierenden verpflichten sich, nach ihrem Abschluss für zehn Jahre als Hausarzt in einem Gebiet zu arbeiten, in dem es einen Ärztemangel gibt. Halten sich die Absolventen nicht an den Vertrag, müssen sie eine Zahlung in Höhe von 250.000 Euro leisten. Ziel ist eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land.
Argumente
Fazit
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Das haben wir vor
Die Stadt Mannheim strebt eine Integration der Uniklinik Mannheim in die Uniklinik Heidelberg an, da sie sich nicht mehr in der Lage sieht, die Defizite der städtisch getragenen Universitätsklinik weiterhin selbst zu tragen. Durch eine Fusion würde mit mehr als 3300 Betten das größte Uniklinikum Deutschlands entstehen.
In diesem Zusammenhang haben Wissenschaftseinrichtungen aus der Region Rhein-Neckar im Oktober 2020 der Presse ein Zukunftskonzept vorgestellt, das die Schaffung einer „Heidelberg Mannheim Health and Life Science Alliance“ beinhaltet. Das Konzept benennt u.a. folgende Finanzierungsvoraussetzungen für eine Fusion der Uniklinika:
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Offene Fragen
Mit dem Aufbau des Cyber Valley Tübingen-Stuttgart haben wir ein europaweit einmaliges Forschungsnetzwerk im zentralen Zukunftsfeld der Künstlichen Intelligenz geschaffen. Damit bündeln wir Forschungsaktivitäten aus Wissenschaft und Industrie und schaffen einen Hotspot, der weltweit die besten Köpfe auf dem Gebiet der KI anzieht.
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Das haben wir vor
Das Regierungshandeln des MWK war in dieser Legislaturperiode in zahlreichen Fällen öffentlicher Kritik ausgesetzt:
Insgesamt muss eine mangelhafte Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht selbst in eklatanten Fällen durch das MWK konstatiert werden.
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