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Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg Koalitionsvertrag (Seite 11): „Wir wollen die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern.“
Mit dem „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg“ erfolgte die Regelung des durch das Grundgesetz vorgegebenen Verbots struktureller Neuverschuldung in der Landesverfassung. Damit wurden die Bestimmungen des Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz in die Landesverfassung implementiert.
Ziel des Gesetzes ist es, die Schuldenbremse des Grundgesetzes als Grundlage einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltspolitik in der Landesverfassung zu verankern. Gleichzeitig werden durch ein im Auf- und Abschwung symmetrisches Konjunkturbereinigungsverfahren sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen und Notsituationen die in Artikel 109 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes den Ländern eingeräumten Regelungskompetenzen im Landesrecht umgesetzt. Damit kann der Haushaltsgesetzgeber in von der Normallage abweichenden konjunkturellen Situationen und notlagenbedingten Ausnahmefällen angemessen reagieren.
Mit der Regelung der Schuldenbremse in der Landesverfassung wird eine Schuldenaufnahme nur unter eng definierten Ausnahmetatbeständen möglich und dadurch die Zinsbelastung zukünftiger Haushalte effektiv beschränkt. Andererseits bleibt der Haushaltsgesetzgeber in Ausnahmesituationen handlungsfähig.
Eckpunkte
Die Produktionslücke ist die Differenz zwischen Bruttoinlandsprodukt und dem Produktionspotenzial. Die Produktionslücke kennzeichnet die Abweichung der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung von der konjunkturellen Normallage, dem Produktionspotenzial. Die Produktionslücken, d. h. die Abweichungen des Bruttoinlandsprodukts vom Potenzialpfad, geben das Ausmaß der gesamtwirtschaftlichen Unter- beziehungsweise Überauslastung wieder.
Wichtiges Instrument für Entscheidungen der Politik und Verwaltung
Koalitionsvertrag (Seite 17): „Wir werden eine Vermögensrechnung zur transparenten Ausweisung der Vermögenslage des Landes Baden-Württemberg sowie gegebenenfalls weitere doppische Elemente einführen.“
Nach der Eröffnungsvermögensrechnung des Landes auf den Stichtag 1. Januar 2017 und der ersten Vermögensrechnung auf den Stichtag 31. Dezember 2017 hat das Finanzministerium zwischenzeitlich die zweite Vermögensrechnung mit Stichtag vom 31. Dezember 2018 vorgelegt.
Gegenüber der ersten Vermögensrechnung 2017 wurde diese Vermögensrechnung weiter vervollständigt und gibt damit ein umfassendes, zusammenhängendes Bild über das Vermögen und die Schulden des Landes wieder.
Die Vermögensrechnung ist ein gem. § 114 Absatz1 Landeshaushaltsordnung (LHO) jährlich zu erstellendes Element der Rechnungslegung sowie ein Informationsinstrument. Neben den doppisch buchenden Ländern Hamburg und Hessen ist Baden-Württemberg das einzige Bundesland, das über eine derart umfassende Vermögensrechnung verfügt.
Ziel der Vermögensrechnung des Landes ist es, einen vollständigen und transparenten Überblick über das vorhandene Vermögen und die Schulden des Landes zu erstellen und damit die Anforderungen der LHO umfänglich zu erfüllen. Mit der Vermögensrechnung erhalten Politik und Verwaltung ein Instrument, mit dem Entscheidungen künftig stärker nach dem Ressourcenverbrauch ausgerichtet werden können. Die Veränderung des Eigenkapitals des Landes soll dadurch zu einer echten Messgröße für eine nachhaltige Finanzpolitik werden.
Der kamerale Haushalt wird mit der Vermögensrechnung um eine zusätzliche Informationsbasis erweitert. Durch Vergleiche der jährlichen Vermögensrechnungen ist es möglich, die Veränderungen des Vermögens darzustellen. So zeigen bspw. Rückstellungen künftige Verpflichtungen und verdeutlichen damit die Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen. Dies ist ein wichtiger Schritt im Sinne eines umfassenden Verständnisses der fiskalischen Nachhaltigkeit und damit der Generationengerechtigkeit.
LANDESGRUNDSTEUERGESETZ (LGrStG)
Eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg als erstes Steuergesetz des Landes
In der Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 hat der Bund zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben rechtzeitig ein Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. In diesem Zusammenhang wurde im Grundgesetz für die Länder die Möglichkeit geschaffen, vom Bundesrecht durch eine eigene Regelung abweichen zu können. In Baden-Württemberg wurde Einvernehmen zwischen den Koalitionären erzielt, dass diese neu geschaffene Abweichungsmöglichkeit mit einem eigenen Landesgrundsteuergesetz wahrgenommen werden soll.
Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Umsetzungsfrist endet mit Ablauf des Jahres 2024. Ab 2025 muss demnach zwingend ein neues Grundsteuer- und Bewertungsrecht Anwendung finden, um die Einnahmen der Kommunen von rd. 1,8 Milliarden Euro weiterhin zu sichern. Ab dem 1. Januar 2025 darf auf Grundlage des bisherigen Grundsteuergesetzes keine Grundsteuer mehr festgesetzt werden. Unabhängig von der Ausgestaltung der Regelungen muss im Vorfeld eine Erhebung der jeweils benötigten Daten für die rd. 5,6 Millionen sogenannten wirtschaftlichen Einheiten im Land erfolgen.
Mit dem baden-württembergischen Landesgrundsteuergesetz sollen die den Kommunen zustehenden Einnahmen von momentan rd. 1,8 Milliarden Euro pro Jahr nicht erhöht werden. Ziel des Gesetzes ist die Aufkommensneutralität. Das bedeutet: Vor dem Inkrafttreten der neuen Grundsteuer im Jahr 2025 können und müssen alle baden-württembergischen Kommunen die Auswirkungen des neuen Berechnungsmodells auf die Grundstücke ihrer Gemarkung überprüfen. Wird eine Abweichung zwischen alten und neuen Grundsteuererträgen festgestellt, liegt es in der Verantwortung der einzelnen Kommunen, mithilfe einer Anpassung des Hebesatzes eine zufriedenstellende Lösung für ihre Bürgerinnen und Bürger herbeizuführen.
Für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) soll die Bewertung in Form eines Ertragswertverfahrens nach der bundesgesetzlichen Regelung erfolgen. Für die Grundsteuer B (Grundvermögen) und damit dem mit Abstand größten Teil der zu bewertenden Einheiten (rd. 82 %), wird ein im Vergleich zum Bundesmodell vollkommen neuer Ansatz der Bewertung verfolgt. Zentrale Bausteine der Wertermittlung für die Grundsteuer B sind ausschließlich die Grundstücksfläche und der dazugehörige Bodenrichtwert. Die Gebäudefläche wird dabei nicht berücksichtigt und bleibt völlig außen vor.
Wohnen darf nicht noch teurer werden. Auf Vorschlag von Herrn Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Reinhart hin wird deshalb der Wohnbereich auf der Ebene der Steuermesszahl gegenüber dem Gewerbe privilegiert werden. Die allgemeine Steuermesszahl von 1,3 Promille wird mit einem Abschlagsfaktor von 30 % für den Wohnbereich erklärt. Für Grundstücke mit überwiegender Wohnnutzung wird auf Ebene der Steuermesszahl ein Abschlag vorgenommen. Damit werden Verwerfungen zwischen den Wohn- und Gewerbeimmobilien innerhalb der Grundsteuer B aufgefangen und abgefedert.
Bei dem von der grünen Seite prinzipiell präferierten reinen Bodenwertmodell wäre es zu deutlich größeren Verschiebungen zu Lasten der Wohnimmobilien gekommen. Auf Initiative der CDU-Fraktion wurde deshalb eine Korrektur zu Gunsten der Wohnbebauung vorgenommen.
Nach der Überzeugung der Landesregierung und auch der sie tragenden Regierungsfraktionen ist das vorliegende Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg mit einem modifizierten Bodenwertmodell verfassungskonform. Es erfüllt die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen und Bedingungen an die Verfassungskonformität eines Grundsteuergesetzes.
Eckpunkte
Wesentlicher Kern der künftigen Grundausrichtung eines Landesgrundsteuergesetzes ist die Bewertung der rd. 5,6 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in Baden-Württemberg:
Betreffend eine Grundsteuer C nach dem baden-württembergischen Ansatz einer eigenen Landesgrundsteuer mit einem modifizierten Bodenwertmodell, erscheint es rechtlich auch zumindest sehr zweifelhaft, dass im neuen Landesgrundsteuergesetz die vorhandenen Gebäude auf bebauten Grundstücken nicht berücksichtigt werden, aber die nicht vorhandenen Gebäude bei unbebauten Grundstücken hingegen dann berücksichtigt werden sollen – und dies zu einer höheren steuerlichen Belastung von unbebauten zu vergleichbaren bebauten Grundstücken führen würde.
PERSONAL
INNERES
JUSTIZ
BILDUNG
WIRTSCHAFT
LÄNDLICHER RAUM
VERKEHR
DIGITALISIERUNG
VERTRIEBENE / SPÄTAUSSIEDLER
Mit den Urhaushalten für die Jahre 2017 sowie 2018 und 2019 haben wir gemeinsam den Weg in eine generationengerechte, zukunftsfähige und nachhaltige Finanzpolitik geebnet.
Die von unserer Fraktion geprägte Haushaltspolitik wurde mit dem Nachtrag zum Doppelhaushalt 2018/2019 fortgesetzt und lässt sich an den folgenden Punkten verdeutlichen:
Wir investieren in die Zukunft unseres Landes
Wir haben mit dem Koalitionspartner hart verhandelt und viel erreicht. Der Haushalt trägt deutlich eine schwarze Handschrift. Wir investieren in die Zukunft. Wir stärken vor allem die Bereiche Sicherheit, Recht und Ordnung; Innovationen, Digitalisierung und Wirtschaftskraft; Schule, Betreuung und frühkindliche Bildung; Klima, Umwelt und Wald; Lebensqualität in Stadt und Land.
Außerdem sogen wir vor für ein neues Jahrzehnt: Ohne die CDU wären in den vergangenen Jahren keine Schulden getilgt worden. Wir hatten darauf bestanden, alte Schulden zurückzuzahlen – zum ersten Mal seit 50 Jahren. Von 2017 bis 2019 haben wir mehr als 6,3 Mrd. Euro explizite und implizite Schulden des Landes getilgt. Solides Haushalten bleibt auch weiter unser Markenzeichen. Deshalb legen wir weitere rund 720 Mio. Euro zurück.
Im Mittelpunkt der Bildungspolitik steht die Stärkung der Qualität - sowohl von Schule und Unterricht, als auch der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Und die CDU versteht sich als Garant für Qualität. Der Bildungsetat umfasst Rekordinvestitionen von 24,7 Mrd. Euro. Beinahe jeder vierte Euro fließt in den Kultusbereich.
Mehr Lehrer
Schulleiterpaket
Wir stärken und entlasten die Schulleitungen. Dafür sind im Doppelhaushalt insgesamt 26 Mio. Euro vorgesehen. In einem ersten Schritt werden:
Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass alle Grundschulrektoren zukünftig eine Grundbesoldung nach A13 erhalten. Damit werden auch die Rektoren kleiner Grundschulen für ihr Engagement honoriert und motiviert. Wir bleiben bei unserer Devise: Kurze Beine, kurze Wege.
Schulhausbau und Schulsanierung
Für den Schulhausbau und die Schulbausanierung werden im Kommunalen Investitionsfonds insgesamt 400 Mio. Euro veranschlagt. Davon geht ein weiterer Impuls zugunsten von modernen Lern- und Lebensräume an den Schulen im Land aus.
Flexible Ganztagsbetreuung
Flexible Angebote statt starrer Stundenpläne am Nachmittag – das ist es, was die Eltern in ihrer großen Mehrheit wirklich wollen und brauchen. Mit diesem Haushalt steigen wir wieder ein in die Förderung der flexiblen, familienfreundlichen Ganztagsbetreuung in der Regie der Kommunen. Die Gesamtförderung für Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, Flexiblen Nachmittagsbetreuung und von Hortgruppen wird damit auf rund 170 Mio. Euro für die Jahre 2020 bis 2021 erhöht.
Kinderbetreuung
Die Landesförderung für die Kinderbetreuung wurde und wird massiv erhöht. Damit können die Kommunen vor Ort bedarfsgerechte Betreuungsangebote zu fairen Konditionen anbieten.
Weiterbildungsträger
Gute Bildung und lebenslanges Lernen sind Schlüssel zur beruflichen, sozialen und kulturellen Teilhabe. Im Sinne des „Bündnisses für Lebenslanges Lernen“ sowie der im „Weiterbildungspakt Baden-Württemberg“ definierten Ziele wird die Grundförderung der allgemeinen Weiterbildungsträger, wie z.B. der Volkshochschulen und der Kirchen, um 3 Mio. Euro in 2020 und um 5 Mio. Euro in 2021 gestärkt.
Musik- und Jugendkunstschulen
Die Musikschulen als außerschulische musikalische Bildungseinrichtungen genießen in unserem Land eine hohe Wertschätzung. Auch die Jugendkunstschulen leisten eine hochwertige pädagogische Arbeit. Deshalb investieren wir in diese Angebote rund 52 Mio. Euro – 8 Mio. Euro mehr als bisher.
Schwimmen und Schülermentoren
Die CDU hat ein Projekt zur Stärkung der Schwimmfähigkeit von Vorschulkindern initiiert. Dazu sollen in den nächsten beiden Jahren insgesamt 2,2 Mio. Euro bereitgestellt werden. Gemeinsam mit den baden-württembergischen Schwimmverbänden und den Landesverbänden der DLRG werden Maßnahmen ergriffen, die dazu führen, dass mehr Kinder vor Eintritt in die Grundschule schwimmen lernen.
Die CDU bringt auch ein Projekt zur Förderung von Schülermentoren für außerunterrichtliche Lernzeit oder Ferienschule an den Realschulen mit einem Volumen von 2,4 Mio. Euro ein. Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 sollen über den Regelunterricht hinaus zielgerichtet in den Kernfächern und Naturwissenschaften durch Schülermentoren der Klassenstufen 9 und 10 gefördert werden.
Polizei
Wir setzen die größte Sicherheitsoffensive in der Geschichte des Landes auch mit diesem Haushalt fort. Mehr Polizeibeamte sichtbar und präsent im Land – das ist der wichtigste Beitrag für mehr Sicherheit und ein gutes Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger.
Antiterrorpaket
Wir legen ein Sonderprogramm zur Bekämpfung des Rechtsextremismus auf, mit dem die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz gestärkt werden. Das Sonderprogramm Rechtsextremismus umfasst insgesamt zusätzliche 30 Stellen für die Polizei und 25 Stellen beim Verfassungsschutz sowie Sachmittel für die Technik und sonstige Ausstattung.
Schutz jüdischer Einrichtungen
Der versuchte Anschlag auf eine Synagoge in Haale/Saale hat auch das Sicherheitsgefühl der Menschen in Baden-Württemberg erschüttert. Wir sind in der Pflicht, gerade den jüdischen/israelitischen Gemeinden den bestmöglichen Schutz zu gewähren. Für Sicherheitsmaßnahmen stellen wir diesen Einrichtungen 2 Mio. Euro zur Verfügung.
Justiz
Eine starke und handlungsfähige Justiz ist für den Rechtsstaat elementar und konstitutiv. Wir stärken die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, den Strafvollzug. Deshalb schaffen wir 387 zusätzliche Stellen für die Justiz:
Außerdem verbessern wir auch in der Justiz die Besoldung für die Beamten in den unteren Gehaltsklassen. Von diesen Stellenhebungen werden 600 Beamtinnen und Beamte in der Justiz unmittelbar profitieren. Wir setzen damit ein Zeichen der Wertschätzung und der Anerkennung für die wichtige Arbeit unserer Justizbediensteten.
Breitbandausbau
Wir machen beim Breitbandausbau massiv Tempo und sind bei der Versorgung mit schnellem Internet in kürzester Zeit in die Spitzengruppe der Flächenländer vorgerückt. Wir haben in jedem einzelnen Jahr mehr investiert als die Vorgängerregierung in ihrer ganzen Amtszeit!
Seit 2016 haben wir fast 2.000 kommunale Breitband-Projekte mit insgesamt fast 450 Mio. Euro gefördert. Jetzt planen wir weitere 611 Mio. Euro für den Ausbau der digitalen Infrastruktur ein. Das Ziel eines flächendeckenden, gigabitfähigen Netzes bis 2025 ist zum Greifen nahe.
Hochschulen
Wir wollen beste Bedingungen für Wissenschaft, Forschung und Lehre in Baden-Württemberg. Deshalb haben wir für eine weitere Erhöhung der Mittel um insgesamt 300 Mio. Euro für den Hochschulfinanzierungsvertrag II (2021 - 2025) gesorgt. Im Schnitt erhalten die Hochschulen damit 220 Mio. Euro zusätzlich pro Jahr.
Mit zusätzlichen IT-Studienplätzen stärken wir den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und schaffen die Voraussetzung für mehr Cybersicherheit im Land.
Innovationen
Baden-Württemberg ist europäische Innovationsregion Nummer 1. Das wollen wir auch im nächsten Jahrzehnt bleiben. Deshalb setzen wir hier einen klaren Schwerpunkt. Insgesamt werden rund 375 Mio. Euro bereitgestellt:
Meisterprämie
Wir stärken unser innovatives Handwerk: jeder Handwerker, der eine Meisterausbildung erfolgreich abschließt, erhält 1.500 Euro Meisterprämie. Wir haben von Anfang an für die Meisterprämie im Handwerk gekämpft und konnten uns in den Haushaltsberatungen damit durchsetzen. Die Prämie ist ein wichtiger Schritt hin zur Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung.
Digitalisierungsprämie
Die Digitalisierungsprämie bietet kleinen Unternehmen einen wichtigen Anreiz für Investitionen in ihre Digitalisierung. Für uns ist es entscheidend, dass wir gerade Handwerk und Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft mitnehmen. Das Förderprogramm wird sehr stark nachgefragt. Deshalb wird dieses Erfolgsmodell auf unsere Initiative hin mit 8 Mio. Euro jährlich weitergeführt.
Der Schutz des Klimas und unserer Lebensgrundlagen ist ein klarer Schwerpunkt dieses Doppelhaushalts. Hier haben wir als CDU-Landtagsfraktion deutliche Akzente für die Bewahrung der Schöpfung gesetzt.
Wald
Der Wald ist unser wichtigster Mitkämpfer gegen den Klimawandel. Baden-Württemberg ist Waldland. Deshalb stärken wir den Wald im Haushalt zusätzlich mit mehr als 100 Mio. Euro:
Klimaschutz
Wir bringen den Klimaschutz entschieden voran. Wir setzen auf neue Ideen, auf klima- und umweltfreundliche Technologien, auf Fortschritt, Anreize und Innovation:
Klimaschutz-Stiftung
Mit 50 Mio. Euro schaffen wir den Einstieg in eine Klimaschutzstiftung/Klimafonds Baden-Württemberg, die wir vorgeschlagen haben. Wir wollen damit ganz konkrete Klimaschutzprojekte hier bei uns im Land ermöglichen. Sie soll ein gemeinsames Dach bieten für das Klimaschutz-Engagement von Land, Kommunen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern. Klimaschutz zum Mitmachen, Klimaschutz aus Baden-Württemberg für Baden-Württemberg!
Artenschutz
Mit einem möglichst großflächigen Biotopverbund kann die Landschaftszersiedelung gestoppt und ein Austausch zwischen den Arten wieder ermöglicht werden, um sie zu schützen und ihren Forterhalt zu gewährleisten. Wir investieren insgesamt 12 Mio. Euro für einen landesweiten Biotopverbund.
Für die Fortführung des Sonderprogramms Biodiversität wurden zusätzliche Mittel eingestellt, um das Artenmonitoring zu verstetigen.
Zur Unterstützung der Kommunen in diesem Bereich wurden insgesamt 7,5 Mio. Euro für Biodiversitätspfade sowie Blühwiesen und Blühstreifen eingestellt.
Mehr Wohnraum – weniger Bürokratie
Für uns hat die Wohnqualität der Menschen einen hohen Stellenwert. Wohnen ist Heimat. Von 2017 bis 2019 haben wir im Landeswohnraumförderprogramm insgesamt 750 Mio. EUR bereitgestellt. Im neuen Doppelhaushalt stehen wieder Wohnbaumittel in Höhe 250 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Stadtsanierung stellen wir unseren Kommunen 310 Mio. Euro zu Verfügung.
Flächenfaktor
Mit dem Flächenfaktor schaffen wir künftig mehr Gerechtigkeit für flächengroße Gemeinden mit vergleichsweise geringer Steuerkraft. Das ist eine echte Innovation im kommunalen Finanzausgleich. Fläche wird künftig neben der Einwohnerzahl bei der Schlüsselzuweisung im bestehenden Finanzausgleichsystem Berücksichtigung finden. Zum 1. Januar 2022 werden rund 5% des Grundkopfbetrags nach Einwohnerdichte verteilt. Dies wird in zwei Stufen über eine Verteilungsmasse von je 25 Mio. zum 1. Januar 2021 und 1. Januar 2022 erfolgen.
Ländlicher Raum
Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) hat das Land 2019 mit 75 Mio. Euro rund 1.250 Projekte gefördert. In dieser Legislatur konnte das ELR kontinuierlich weiter ausgebaut werden. In diesem Haushalt stehen ELR-Fördermittel in Höhe von 180 Mio. Euro zur Verfügung.
Wir setzen unsere Aktivitäten zur Stärkung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum fort. Das Landärzteprogramm, das in den vergangenen Jahren bereits mehr als 130 Mediziner mit 2,5 Mio. Euro dabei unterstützt hat, eine Praxis im Land zu eröffnen, wird auf 2 Mio. Euro jährlich aufgestockt.
Es besteht großer Handlungsbedarf beim Erhalt unserer Landesstraßen. Daher stellen wir nochmals 22,5 Mio. Euro zusätzlich bereit. 2020 und 2021 können somit jeweils 153 Mio. Euro in die Sanierung gesteckt werden.
Wir verdoppeln die Mittel im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) auf 320 Mio. Euro pro Jahr und setzen damit ein starkes Signal für die kommunale Infrastruktur, für Straßen, ÖPNV und Radwege im ländlichen Raum.
Die CDU-geführte Bundesregierung wird die Bundes-GVFG-Mittel in den nächsten Jahren von 333 Mio. Euro auf 2 Mrd. Euro im Jahr versechsfachen. Zudem wird es deutlich mehr Geld für den Nahverkehr über die Regionalisierungsmittel geben. Das Land stellt dafür Kofinanzierungsmittel und zusätzliches Personal bereit. Damit sollen weitere Schienenstrecken elektrifiziert und ein leistungsfähiger Nahverkehr für Stadt und Land finanziert werden.
Der Tourismus ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und Jobmotor im Land. Insbesondere der ländliche Raum und strukturschwache Gebiete profitieren vom Tourismus.
Wir werden die seit 2005 bestehende Landesförderung des Freiwilligen Soziale Jahres (FSJ) auf 6,5 Mio. Euro jährlich mehr als verdoppeln. Das FSJ ist eine Erfolgsgeschichte – besonders in Baden-Württemberg. Die Anmeldungen übersteigen seit Jahren die vorhandenen Plätze. Deshalb sind wir für eine Stärkung des FSJ eingetreten. Außerdem stärken wir die Freiwilligendienste im Bereich Klimaschutz: das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Geplant ist eine Erhöhung um rund 100 Plätze.
Wir stärken die Kinder- und Jugendarbeit im Land. Kinder- und Jugendarbeit braucht verbindliche Förderungen und Rahmenvereinbarungen. Deshalb haben wir schon in den Koalitionsverhandlungen vereinbart, die strukturelle Landesförderung der Kinder- und Jugendarbeit um 10 Mio. Euro pro Jahr zu erhöhen. Die erste Hälfte dieser Zusage haben wir schon mit dem letzten Haushaltsplan eingelöst. Jetzt kommen dauerhaft nochmal 5 Mio. Euro pro Jahr hinzu.
Wir stärken die Kultur im Ländlichen Raum. Kunst und Kultur müssen überall im Land erlebbar sein, nicht nur in den großen Städten und Ballungszentren:
Erfolgreich abgeschlossen werden konnten auch die Verhandlungen mit den Kommunalen Landesverbänden über die finanzielle Ausstattung der Landkreise, Städte und Gemeinden. Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich in den abschließenden Beratungsrunden mit Erfolg dafür eingesetzt, dass das Land sein Angebot an die kommunale Familie nochmals nachbessert. Infolgedessen werden die Zuweisungen des Landes an die Stadt- und Landkreise für deren Mehraufwendungen für geduldete Flüchtlinge auf jährlich 170 Mio. Euro für die Jahre 2020 und 2021 erhöht. Darüber hinaus soll der Kostenersatz künftig, wie von Stadt- und Landkreisen gewünscht, in einer langfristigen Vereinbarung geregelt werden.
Für die kommunalen Aufwendungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes stellt das Land den Kommunen für beide Haushaltsjahre insgesamt 126 Mio. Euro zur Verfügung. Zum ersten Mal wird es auf Wunsch der kommunalen Seite auch eine Förderlinie für die Sanierung bestehender Schulgebäude im Kommunalen Investitionsfonds geben.
Insgesamt fließen in Baden-Württemberg deutlich über 12 Mrd. Euro im Jahr vom Land an die Kommunen. Im Vergleich zum Stand vor zehn Jahren entspricht das einer Verdoppelung. Die faire Partnerschaft zwischen Land und Kommunen ist „typisch Baden-Württemberg“.
- alle Angaben in Mio. Euro -
Kooperationsverbund Hochschulmedizin BW | 80 |
Innovationscampus Region Rhein-Neckar | 42 |
Sektorenübergreifende Versorgung | 10 |
KH-Zukunftsgesetz | 50 |
Besondere Strukturmaßnahmen an den Universitätsklinika-Standorten Ulm und Bad Krozingen | 65 |
Weitere Projekte Forum Gesundheitsstandort BW u. a.: personalisierte Medizin (7,5) | 51,9 |
Summe | 298,9 |
Einzelbetriebliches Innovations- und Investitionsförderprogramm für alle Branchen | 300 |
Marktgängige Innovationen (z. B. Quantentechnologien, Medizintechnik, Biointelligente Systeme, CO2-neutrale Kraftstoffe, Energiespeicher, etc.), Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts BW | 50 |
Summe | 350 |
Innovationscampus Mobilität der Zukunft | 50 |
Brückenprogramme a) ING-IT und b) Touristik | 10 |
Intelligente Verkehrssteuerung + Digitalisierung Straßenbau | 10 |
reFuels | 10 |
Digitale Flex-Abokarte | 20 |
Weiterer Ausbau der Schnellladeinfrastruktur | 30 |
Elektromobilitätsförderung (BW-e-Gutschein) | 2 |
Wasserstoff-Roadmap (Einrichtung der Plattform H2BW und Infrastrukturausbau in Baden-Württemberg) | 30 |
ReTech BW | 1,1 |
Neuauflage erfolgreicher PV-Speicher Förderprogramm | 10 |
Weiterbildung Gesamtveranschlagung | 40 |
Restart BW /Gründermotor | 10 |
Ultraeffizienz | 10 |
DHBW Heidenheim | 3 |
Sanierungsmaßnahmen an landeseigenen Wohngebäuden | 5,4 |
Umsetzung PV-Strategie | 1,6 |
Bioökonomie (Innovationsprogramm zur Förderung der Produktion nachhaltiger, biobasierter und funktionalisierter Fasern und Textilien, Post-EEG Biogasanlagen, Holzbauoffensive u. a. | 40 |
Summe | 283,1 |
Digitalisierung und KI made in BW | 28,5 |
Digitalisierung Gesundheit und Pflege | 16 |
Klimafreundliche Digitalisierung | 12 |
Innovationspark Künstliche Intelligenz | 50 |
Schule Digital | 50 |
Digitale Justiz | 10 |
Breitbandausbau | 100 |
KI in der Schlachtung | 1,5 |
Summe | 268 |
Als Leistungen für den kommunalen Bereich in dieser Legislaturperiode lassen sich insbesondere die folgenden Leistungen hervorheben:
Höhe der Verbundquote (also des Anteils, den das Land aus seinem Steueraufkommen für den kommunalen Finanzausgleich bereitstellt) bleibt bis 2021 bei 23 Prozent.
KOMMUNALER STABILITÄTS- UND ZUKUNFTSPAKT
Weitere Hilfen des Landes für die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
KOMMUNALER SANIERUNGSFONDS VON 2017 BIS 2019
10-prozentiger Kommunaler Sanierungsfonds des Landes für die Kommunen:
Zusätzliche Mittel des Bundes für den Schulhausbau von einmalig 251 Mio. Euro nach dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen.
FLÄCHENFAKTOR
Koalitionsvertrag (Seite 95): „Zusätzlich wollen wir neben der Gewichtung von Steuerkraft und Einwohnerzahl einen Flächenfaktor in der Finanzausgleichsmasse A einführen, um die höhere Infrastrukturbelastung ländlicher Kommunen zu berücksichtigen.“
Die flächendeckend besten Lebensbedingungen für alle Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger – in den städtischen Zentren genauso wie in den Gemeinden im ländlichen Raum – sind uns ein großes Anliegen. Der Koalitionsvertrag im Land sieht hierfür die zusätzliche Einführung eines Flächenfaktors in der Finanzausgleichsmasse A vor, über den neben der Gewichtung von Steuerkraft und Einwohnerzahl die höhere Infrastrukturbelastung ländlicher Kommunen berücksichtigt werden soll. Die CDU-Landtagsfraktion hat Wort gehalten: Kommunen mit einer großen Fläche im Verhältnis zur Einwohnerzahl werden künftig von dem neuen Flächenfaktor profitieren.
Ziel des Flächenfaktors ist eine Verbesserung der Finanzlage von Flächengemeinden, insbesondere jener mit einer dispersen Siedlungsstruktur. Bislang spielt im Finanzausgleich zwischen den Kommunen nur die Einwohnerzahl eine Rolle. Das wird jetzt ausgeglichen. Wir sorgen damit dafür, dass flächengroße Kommunen ihre Aufgaben gut erfüllen können. Der ländliche Raum soll damit positiv nach vorne entwickelt werden. Das führt zu einer gezielten Herstellung von gleichwertigen Lebensverhältnisses im ganzen Land und zu einer Stärkung in der Fläche: Während der ländliche Raum gestärkt wird, bleiben die Städte zugleich stark.
Auf Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion wird deshalb ein solcher Flächenfaktor in 2021 und 2022 in zwei Stufen eingeführt. Demnach werden in einer ersten Stufe ab dem Jahr 2021 25 Millionen Euro nach einer Flächenkomponente innerhalb der kommunalen Finanzausgleichsmasse verteilt. In einer zweiten Stufe werden ab 2022 weitere 25 Millionen Euro nach dieser Flächenkomponente zugeteilt. Insgesamt beträgt die Umverteilungsmasse nach dem Flächenfaktor ab 2022 also 50 Millionen Euro.
Fläche wird damit künftig neben der Einwohnerzahl bei der Schlüsselzuweisung im bestehenden Finanzausgleichsystem Berücksichtigung finden. Der Flächenfaktor bringt mehr Ausgewogenheit und damit mehr Gerechtigkeit für Gemeinden mit viel Fläche und wenig Einwohnern. Davon gibt es viele in Baden-Württemberg. Kommunen mit einer großen Fläche im Verhältnis zur Einwohnerzahl haben für den Erhalt ihrer kommunalen Infrastruktur besonders hohe Belastungen zu schultern. Für sie sind Themen wie Straßenbau, Winterdienst oder Feuerwehr mit hohen Kosten verbunden.
Mit dem vom Parlament Mitte Oktober 2020 verabschiedeten „Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“ wird die Bedarfsbemessung bei Gemeinden für die Bemessung der Schlüsselzuweisungen um einen Faktor „Einwohnerdichte“ (Flächenfaktor) ergänzt. Mit der Einführung dieses Faktors und Bereitstellung von Kompensationsmitteln für Gemeinden, die infolge der Einführung des zusätzlichen Faktors niedrigere Zuweisungen erhalten, wird die Verständigung der Koalition vom Dezember 2019 mit der Einführung eines Flächenfaktors umgesetzt.
DEMOGRAFIEBONUS
Koalitionsvertrag (Seite 95): „Die Gemeinden, die vom demografischen Wandel besonders betroffen sind, sollen außerdem mit einer Regionalstrategie ,Daseinsvorsorge‘ bei ihren Planungen finanziell und strukturell unterstützt werden. Wir wollen einen Demografiebonus einführen, der Kommunen mit stark rückläufiger Bevölkerungszahl bis zu zehn Jahre lang höhere Schlüsselzuweisungen aus den kommunalen Finanzausgleichssystemen garantiert.“ Und: „Wir werden die Kommunen auch weiterhin bei der Konversion ehemals militärisch genutzter Liegenschaften unterstützen. Auch dies wollen wir analog zum Demografiebonus im kommunalen Finanzausgleich absichern.“
KONVERSION
Koalitionsvertrag (Seite 95): „Wir werden die Kommunen auch weiterhin bei der Konversion ehemals militärisch genutzter Liegenschaften unterstützen. Auch dies wollen wir analog zum Demografiebonus im kommunalen Finanzausgleich absichern.“
Bilanz der Haushalte von 2017 bis 2019 mit dem Abbau der Verschuldung, Basis sind die Urhaushalte für die Haushaltsjahre 2017 sowie 2018 und 2019 einschließlich des Nachtrags zum Doppelhaushalt 2018/2019:
- alle Angaben in Mio. Euro -
Position | Urhaushalte 2017 und 2018/2019 | Nachtrag 2018/2019 | Gesamt 2017 und 2018/2019 |
---|---|---|---|
Tilgung von Kreditmarktschulden des Landes | 500 | 750 | 1.250 |
Ablösung noch bestehender Kreditermächtigungen des Landes | 912 | 621 | 1.533 |
Abbau impliziter Verschuldung in Kommunen (Kommunaler Sanierungsfonds mit 10 % der Tilgungsverpflichtung des Landes und 20 Mio. Euro pro Jahr Fördermittel Schienenfahrzeuge) | 482 | 173 | 655 |
Abbau impliziter Verschuldung für zukünftige Versorgungsverpflichtungen | 120 | 120 | |
Abbau impliziter Verschuldung durch Tilgung von Eventualverbindlichkeiten der NECKARPRI-GmbH | 311 | 311 | |
Abbau impliziter Verschuldung durch Rückführung von Verbindlichkeiten der Landesbeteiligungen Baden-Württemberg (LBT) | 400 | 400 | |
Abbau impliziter Verschuldung durch Sanierung bei den Unikliniken | 400 | 100 | 500 |
Abbau impliziter Verschuldung durch weitere Sanierungsmaßnahmen (mit konkreten Projekten hinterlegt) | 1.493 | 28,3 | 1.521,3 |
Abbau impliziter Verschuldung durch Rücklagenbildung für Sanierungsmaßnahmen (für weitere bislang noch nicht feststehende Projekte) | 57,7 | 57,7 | |
Summen | 4.218 | 2.157 | 6.375 |
Die Rücklage für Haushaltsrisiken beläuft sich zudem auf einen Stand von etwas über 1,0 Mrd. Euro.
- alle Angaben in Mio. Euro -
Position / Jahr | Urhaushalt HHJ 2017 | Urhaushalt HHJ 2018 | Urhaushalt HHJ 2019 | Nachtrag HHJ 2018 | Nachtrag HHJ 2019 | Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|
Kommunaler Sanierungsfonds (Sanierung von Schulhäusern 80 % und von Brücken 20 %) | 41 | 174 | 207 | 73 | 100 | 595 |
Fördermittel Schienenfahrzeuge | 20 | 20 | 20 | 60 | ||
Summen | 61 | 194 | 227 | 73 | 100 | 655 |
Durch die Herbst-Steuerschätzung vom Oktober 2018 sind die Mittel im Kommunalen Sanierungsfonds um insgesamt weitere 41,4 Mio. Euro zusätzlich (davon 12,4 Mio. Euro in 2018 und 29,0 Mio. Euro in 2019) angestiegen, damit also insgesamt 595,4 Mio. Euro in den Jahren von 2017 bis 2019.
Koalitionsvertrag (Seite 11): „Wir wollen die bereits begonnene Organisationsuntersuchung der Hochbauverwaltung zur weiteren Qualitätssteigerung fortführen. Ziel ist eine effizientere Hochbauverwaltung. Dabei prüfen wir, welche Erweiterungsspielräume es darüber hinaus für die sukzessive Übertragung der Bauherreneigenschaft und des Gebäudemanagements bei Landesliegenschaften, insbesondere bei den Hochschulen, geben kann, und werden weitere Modellprojekte ermöglichen.“
Ziel ist eine effizientere Hochbauverwaltung, die zu einer Qualitätssteigerung führen soll. Thematisch gehört dazu auch die weitere Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Interministeriellen Arbeits- gruppe zur Organisationsuntersuchung in der Hochbauverwaltung sollen eine Effizienzsteigerung und eine Optimierung der Staat- lichen Hochbauverwaltung erfolgen. Der Umsetzungsstand beträgt aktuell gute 90 %.
In der Umsetzung der Empfehlungen des externen Organisationsgutachtens wurde bereits Folgendes erreicht:
Die Fachabteilung im Finanzministerium und der Landesbetrieb VB-BW verstehen sich als Dienstleister der (zukünftigen) Nutzer landeseigener Liegenschaften.
Die fachliche Prüf- und Auftragsinstanz und Aufgaben der Qualitätssicherung in allen Fachbereichen sind nun in der Betriebsleitung angesiedelt. Die Entwicklung von Konzepten für die Bewältigung von Risiko- und Krisenfällen haben dazu geführt, dass der Landesbetrieb VB-BW nun besser aufgestellt ist, um auch kritische Projektsituationen erfolgreich meistern zu können.
Hierdurch werden kostenträchtige Änderungen während der Planungs- und Bauphase minimiert und Planungssicherheit zum Projektbeginn erreicht.
Die weitere Umsetzung des Meilensteinkonzepts zur Umsetzung der Erkenntnisse aus der Organisationsuntersuchung wird intensiv betrieben. Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen zu nennen:
Es geht bei der „Optimierung der Kostensteuerung im staatlichen Hochbau des Landes“ um die Identifikation von Handlungsfeldern für die Optimierung der Kostensteuerung staatlicher Hochbaumaßnahmen und um Vorschläge entsprechender Maßnahmen zur Umsetzung.
Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg übt die Eigentümer- und Bauherrenfunktion für das Immobilienvermögen des Landes aus und bearbeitet dabei zahlreiche Projekte, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Große Bau- oder Sanierungsprojekte sind für den Staat wichtige Themen. Diese stehen regelmäßig im öffentlichen Fokus: Große Projekte verändern Städte, betreffen viele Menschen, und teilweise werden erheblich Summen investiert.
Die Bandbreite des staatlichen Bauens ist dabei immens: Sie umfasst neben normalen Verwaltungsgebäuden auch Sondernutzungen unter anderem im Strafvollzug, bei der Polizei, für Museums-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie die Erhaltung der kulturhistorischen Gebäude. Für die Sanierung und Modernisierung des landeseigenen Gebäudebestands sowie für Neubaumaßnahmen zur Deckung neuer Unterbringungsbedarfe vergibt der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg (VB-BW) pro Jahr rd. 30.000 Bauaufträge. Die Architekten- und Ingenieurleistungen werden bis auf einen Anteil, der zur Erhaltung der eigenen Fachkunde erforderlich ist, an freie Büros vergeben.
Für die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung im Land zeigt sich, dass vor allem der „Fluch der ersten Zahl“ ohne realistische Kostenplanung bei Projekten in der Vergangenheit zu einer negativen Wahrnehmung geführt hat. Auch bei Projekten des Landes sind teilweise zu früh nicht belastbare Zahlen kommuniziert worden. Zahlen sollten bei Großprojekten erst dann veröffentlicht werden, wenn sie belastbar sind. Das Land steht vor etlichen Top-Projekten, bei denen eine belastbare Planung nicht am Anfang der Debatte vorliegen kann – bspw. bei der Sanierung der Württembergischen Staatstheater Stuttgart.
Grundsätzlich werden bei Baumaßnahmen die Kosten zu unterschiedlichen Projektphasen in aufeinander aufbauenden Planungsschritten ermittelt. So können die Kosten in einer frühen Projektphase lediglich grob geschätzt und erst im weiteren Planungsverlauf mit ansteigender Genauigkeit berechnet werden. Für die Ermittlung der Baukosten ist dabei der erste wichtige Meilenstein die Entwurfsplanung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Auf Basis der darin ermittelten Gesamtbaukosten erfolgt in der Regel die Etatisierung im Staatshaushaltsplan. Diese frühe Kostenberechnung wird in jedem Einzelfall mit erheblichem Aufwand und Sachkunde auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Abrechnungskosten vergleichbarer Hochbaumaßnahmen durchgeführt. In dieser frühen Planungsphase kann allerdings nur eine Annäherung an die Gesamtbaukosten und in den seltensten Fällen eine exakte Punktlandung erzielt werden. VB-BW kann in Bezug auf die Kostensicherheit gute Ergebnisse vorweisen. Eine Auswertung hat gezeigt, dass in den vergangenen Jahren über 80 % der Bauprojekte im Kostenrahmen geblieben sind. Aber es gab und gibt immer wieder Vorhaben mit erheblichen Kostensteigerungen, die zu öffentlicher Kritik führen. Häufig betrifft es die Top-Projekte, da diese oft unter Zeitdruck geplant, dafür zu früh erste Kostenangaben kommuniziert und in einer zu frühen Planungsphase etatisiert werden müssen.
Die Kostensteuerung der Baumaßnahmen im Staatlichen Hochbau soll deshalb mit folgenden Maßnahmen optimiert werden:
Im Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften (EKK) wurden im Februar 2020 die CO2-Ziele für Landesliegenschaften bis zum Jahr 2050 fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang wurden die Handlungsfelder und Maßnahmen zur Zielerreichung weiterentwickelt und neu gefasst.
Die CO2-Emissionen für Landesliegenschaften sollen danach gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 um 65–70 %, bis 2040 um 80–85 % und bis 2050 um 90–95 % reduziert werden. Damit orientieren sich die CO2–Ziele an den derzeitig, auch unter ökonomischen Aspekten, realisierbaren technischen Möglichkeiten.
Im Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg ist die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand verankert. Bis zum Jahr 2040 soll die Landesverwaltung weitgehend klimaneutral organisiert sein. Der Betrieb der landeseigenen Gebäude trägt mit einem Anteil von über 80 % maßgeblich zur CO2-Bilanz der Landesverwaltung bei. CO2-Einsparungen bei Landesgebäuden leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung dieses Ziels.
Das Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften 2020 bis 2050 schreibt das im Dezember 2012 vom Ministerrat verabschiedete Konzept umfassend fort. Die im bisherigen Konzept enthaltenen Klimaschutzziele bis 2020 werden weitgehend erreicht. Die in Landesgebäuden verursachten CO2-Emissionen konnten gegenüber dem Basisjahr 1990 bereits bis zum Jahr 2017 um deutlich über 50 % reduziert werden. Das bisherige Ziel einer Senkung der CO2-Emissionen in landeseigenen Liegenschaften um 40 % bis 2020 wurde damit vorzeitig erreicht. Auch die Photovoltaikfläche wurde bereits bis 2019 gegenüber 2010 auf 104.000 m² vorfristig verdoppelt. Die Weiterentwicklung des Energie- und Klimaschutzkonzepts für landeseigene Liegenschaften erfolgte mit wissenschaftlicher Unterstützung des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik (IBP). In enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg analysierte das IBP zunächst die Energieverbräuche landeseigener Gebäude und die Sanierungsaktivitäten seit 2012. Unter Berücksichtigung der Altersstruktur und des Anteils denkmalgeschützter Gebäude wurden drei Sanierungsszenarien und die resultierenden CO2-Emissionspfade bis zum Jahr 2050 berechnet.
Das umgesetzte Szenario 3 hat die energetische Vollsanierung des landeseigenen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 und die grundlegende Umstellung der Energieversorgung als Grundlage. Einschränkungen werden lediglich bei denkmalgeschützten Gebäuden angesetzt. Die 2050 noch verbleibenden CO2-Emissionen sind auf erforderliche dezentrale Energieversorgungssysteme zurückzuführen, die nach heutigem Stand der Technik noch nicht vollständig klimaneutral betrieben werden können.
Im Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften 2020 bis 2050 wird das bisher für 2030 geplante CO2-Ziel auf eine Reduzierung um mindestens 65 % angehoben. Neue Klimaschutzziele werden für die Jahre 2040 und 2050 festgelegt. Bis 2040 sollen die in Landesliegenschaften verursachten CO2-Emissionen um mindestens 80 % und bis 2050 um mindestens 90 % jeweils gegenüber dem Basisjahr 1990 reduziert werden.
Erreicht werden sollen diese Ziele durch die weitere Reduktion des Energieverbrauchs und die zunehmende Substitution fossiler Energieträger durch erneuerbare Energie. Maßnahmen zur Kompensation des CO2-Ausstoßes, wie der Erwerb von Zertifikaten, sind nicht Bestandteil des Konzepts. Sofern der Erwerb von Zertifikaten zur Erreichung der klimaneutralen Landesverwaltung beitragen soll, muss außerhalb der Bilanzgrenze der Landesliegenschaften eine Entscheidung hierzu getroffen werden. Möglichkeiten der CO2-Speicherung auf landeseigenen Flächen (z. B. durch Renaturierung von Mooren) sind noch zu prüfen und nach Möglichkeit zu nutzen.
Die energetische Sanierung soll auf einem deutlich erhöhten Niveau im Rahmen der für den Erhalt des landeseigenen Gebäudebestandes vorgesehenen Mittel fortgeführt werden. Damit sollen die anteiligen energetischen Maßnahmen in den nächsten Jahren einen jährlichen Umfang von mindestens 80 Mio. Euro erreichen. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll weiter verstärkt werden.
So wird der Ausbau der PV-Anlagen fortgeführt. Bis 2025 sollen mindestens 130.000 m² und bis 2030 mindestens 175.000 m² PV-Fläche auf Landesliegenschaften installiert werden.
Zur Umsetzung werden in der KV Handlungsfelder angegeben und entsprechende Ziele und Maßnahmen definiert:
Koalitionsvertrag (Seiten 21 und 102): „Außerdem wollen wir Baden-Württembergs Position als Holzbauland stärken sowie zur Förderung des Handwerks und der innovativen Holzbau-Unternehmen weiter ausbauen.“ Und: „Unser Ziel ist, eine naturnahe Waldwirtschaft auf den Waldflächen Baden-Württembergs zu fördern und mit allen Waldnutzern weiterzuentwickeln. Wir wollen dazu regionale Kreisläufe in der Forst- und Holzwirtschaft stärken. Damit schaffen wir die Grundlage für einen Wald, der Mensch und Umwelt nutzt. Wichtig sind uns dabei auch die kontinuierliche und nachhaltige Belieferung unserer Säge- und Holzindustrie sowie die verstärkte Verwendung des klimaneutralen Rohstoffs Holz. Den wichtigen Beitrag des Clusters Forst und Holz werden wir weiterführen. Baden-Württemberg wird seine Position als Holzbauland Nr. 1 zur Stärkung des Standorts sowie zur Förderung des Handwerks und der innovativen mittelständischen Holzbau-Unternehmen weiter ausbauen. Unser Land braucht Leuchtturmprojekte im innovativen Holzbau. Dazu werden wir den Weg der praxisorientierten Novellierung der Landesbauordnung fortsetzen und die Verwendung von klimaschonenden und nachhaltigen Baustoffen verstärkt fördern.“
Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung (VBV) Baden-Württemberg plant und setzt verstärkt Baumaßnahmen in Holzbauweise um und entspricht damit der Festlegung des Koalitionsvertrags zur Stärkung Baden-Württembergs als Holzbauland.
Im Zeitraum von 2010 bis heute wurden durch die VBV 41 Holzbaumaßnahmen für vielfältigste Nutzungen umgesetzt. Aktuell werden von der VBV 14 Maßnahmen in Holzbauweise realisiert. Weitere 14 Baumaßnahmen sind derzeit in Planung.
In der laufenden Legislaturperiode wurde viel für die Steigerung der Attraktivität des öffentliches Dienstes und der beim Land Beschäftigten gemacht. Hervorzuheben sind dabei insbesondere die Rückgängigmachung der Absenkung der Ein- gangsbesoldung: und das viel schneller als im Koalitionsvertrag vereinbart. Inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die verbeamteten Beschäftigten des Landes für die Jahre 2017 und 2018 neben einem BW-Bonus von 0,325 % sowie zeit- und inhaltsgleiche Übertragung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 und Anhebung der Einkünftegrenze der Beihilfeberechtigung für Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz rückwirkend wieder auf 18.000 Euro und ab 2021 auf 20.000 Euro: Damit wird ein weiterer Sündenfall von Grün-Rot aus der letzten Legislatur mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 bereinigt.
Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Juli 1017):
Koalitionsvertrag (Seite 66): „Es ist uns wichtig, dass die Kommunen auf die Herausforderungen des Fachkräftemangels flexibler reagieren können. Um ihnen ein zusätzliches Mittel der Personalwirtschaft an die Hand zu geben, heben wir die Stellenobergrenzenverordnung für die Kommunen auf.“
Mit der Abschaffung der Stellenobergrenzenverordnung für den kommunalen Bereich werden den Kommunen bei der Stellenbewirtschaftung größere Handlungsspielräume eröffnet.
§ 27 Absatz 6 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg: „Bei der Bewertung der Funktionen der Beamten ist in den Landkreisen ein Abstand von mindestens einer Besoldungsgruppe zum jeweils maßgeblichen Endamt des Ersten Landesbeamten zu wahren. § 20 Absatz 1 bleibt unberührt; dies gilt auch für den Bereich der Gemeinden und Gemeindeverwaltungsverbände.“ Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 (November2017)
Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und anderer dienstrechtlicher Vorschriften (November 2018)
Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Vorschriften (November 2018)
Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021 (Oktober 2019)
Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg und anderer Gesetze (November 2019)
Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und anderer Rechtsvorschriften (Oktober 2020)