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PM CDU-Fraktion zu Organspende-Onlineregister: Wer bereit ist Organe zu spenden, muss das unkompliziert und digital dokumentieren können

Wer bereit ist, Organe zu spenden, muss das unkompliziert und digital dokumentieren können
In den beiden Pandemiejahren 2020 und 2021 wurden in Baden-Württemberg 107 bzw. 108 Mal Organe gespendet. Damit ist die Zahl der Organspenden weniger stark eingebrochen als man angesichts der Pandemie-bedingten Belastungen der Krankenhäuser im Land befürchten musste.
Für Dr. Michael Preusch MdL, den gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, ist dies zunächst eine positive Nachricht: „Die Belastungen auf den Intensivstationen haben in Deutschland und in Baden-Württemberg wider Erwarten nicht zu Einbrüchen bei Organspenden und Transplantationen geführt. Das ist ein riesiger Erfolg, der vor allem auch dem großen Engagement der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken zu verdanken ist.“ Maßnahmen, wie die koordinierte Fortbildung der Transplantationsbeauftragen, die in Teilen durch die BW-Stiftung finanziert wird, zeigten also durchaus Erfolg.
Die Zahlen aus der Organspendepraxis gehen aus einem Bericht hervor, den die CDU-Fraktion bei der Landesregierung beantragt hat, um die jüngsten Entwicklungen bei der Organspendepraxis im Land zu beleuchten und den Stand der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen zu erfragen. Vor dem Hintergrund des eklatanten Mangels an Spenderorganen hat der Deutsche Bundestag in den Jahren 2020 und 2021 die gesetzlichen Grundlagen angepasst. Nach einer großzügig bemessenen Umsetzungsfrist sind am 1. März 2022 das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende sowie weitere Änderungen des Transplantationsgesetzes in Kraft getreten. Sie haben zum Ziel, die Organspendepraxis effektiver zu gestalten und die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Ein zentrales Instrument dafür ist die Einführung eines bundesweiten Online-Organspenderegisters beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Zudem müssen zukünftig die Ausweisstellen von Bund und Ländern den Bürgerinnen und Bürgern Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen und auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten hinweisen. Vorgesehen ist auch, dass Bürgerinnen und Bürger sich vor Ort in das Online-Register eintragen können.
Online-Register muss so schnell wie möglich einsatzfähig werden
Michael Preusch sieht noch viel Handlungsbedarf, um die Organspendebereitschaft der Menschen weiter zu erhöhen: „Die Entwicklung weist deutlich darauf hin, dass es beim Thema Organspende auch nach Jahren der Diskussion noch viel Luft nach oben gibt.“ Dieser Eindruck werde insbesondere dadurch verstärkt, dass das geplante Online-Register nicht pünktlich starten konnte. Zwar sei es nachvollziehbar, dass man durch die Verschiebung des Starttermins eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser während der Corona-Pandemie vermeiden wollte. Andererseits werde damit der Liste der vielen nicht rechtzeitig umgesetzten Digitalisierungsprojekte in Deutschland ein weiteres Kapitel hinzugefügt.
„Alle Experten sind sich einig: Um bei der Organspende schneller voranzukommen, brauchen wir nicht nur verbesserte Strukturen in den Krankenhäusern. Noch wichtiger ist, den vielen Menschen, die laut Umfragen zur Organspende bereit sind, auch eine niedrigschwellige Möglichkeit zu geben, diesen Willen verlässlich zu dokumentieren.  Gesetzesänderungen allein führen nicht automatisch zu Verbesserungen. Diese müssen wir auch konsequent umsetzen und an den Alltag der Menschen anpassen. Deshalb appellieren wir an alle Beteiligten und insbesondere an die Bundesregierung, das Online-Register so schnell wie möglich einsatzfähig zu machen. Gesetze sind nicht nur dann zwingend umzusetzen, wenn sie die Länder zur Durchführung der sektoralen Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen mit vulnerablen Menschen verpflichten. Sie müssen genauso zwingend umgesetzt werden, wenn sie den Bund zu Maßnahmen verpflichten, die er sich selbst auferlegt hat“, mahnt Michael Preusch. 
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