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PM CDU-Fraktion zu Onlinezugangsgesetz: Ältere Menschen müssen die Verwaltung weiterhin persönlich und analog erreichen können

Ältere Menschen müssen die Verwaltung weiterhin persönlich und analog erreichen können
Bürgerinnen und Bürger ohne Internet-Affinität, vor allem ältere Menschen, sollen durch die zunehmende Verwaltungsdigitalisierung nicht abgehängt werden. Das hat die Landesregierung dem stellvertretenden Vorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Deuschle MdL versichert. Deuschle hatte eine Anfrage zur nutzerfreundlichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gestellt. „Es ist wichtig, dass jede und jeder bei Verwaltungsdienstleistungen auch noch persönlich vor Ort Unterstützung bekommen kann. Der analoge Service muss neben den zunehmenden Online-Angeboten erhalten bleiben“, so Deuschle. „Wir müssen bei der Digitalisierung Gas geben und gleichzeitig die gleichberechtigte Teilhabe aller in der Gesellschaft ermöglichen.“ Für bestimmte Nutzergruppen seien analoge Antragsverfahren bis auf weiteres notwendig, betont das CDU-geführte Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen in der Antwort auf die Anfrage von Deuschle. 
Bürgerhotline 115 unterstützt bei digitalen Verwaltungsleistungen
Die digitale Verwaltungsplattform „service-bw“ hilft dabei, einen ersten Überblick über zuständige Stellen, Verfahrensabläufe oder Kosten zu gewinnen und sich auf den Kontakt mit der Verwaltung vorzubereiten. Über die Behördennummer 115 können Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt genauso telefonisch zu allen Fragen rund um die Verwaltung Auskunft bekommen, ohne dabei online sein zu müssen. Diese „Bürgerhotline“ soll laut Beschluss des IT-Planungsrats zu einer tragenden Säule im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung ausgebaut werden. Sie wird Bürgerinnen und Bürger im Bedarfsfall dabei unterstützen, digitale Verwaltungsleistungen zu nutzen.  
Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit sind Voraussetzungen für digitale Verwaltungsleistungen
Schon bei der Entwicklung und Umsetzung der digitalen Verwaltungsleistungen werde auf Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit geachtet. Sowohl für Antragssteller als auch für Antragsbearbeiter soll das Verfahren reibungslos verlaufen. Langfristig soll es sogar möglich sein, Online-Anträge mit Daten, die bereits in Behörden zur Verfügung stehen, vorauszufüllen. Antragssteller müssen dann lediglich noch wenige fehlende Daten eingeben. „Die Verwaltungsdigitalisierung wird also unterm Strich die Verfahren erleichtern und damit weniger Bürokratie verursachen“, so Deuschle.  
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) gibt Bund, Ländern und Kommunen vor, bis Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Es wird davon ausgegangen, dass im ersten Jahr einer digital bereitgestellten Leistung maximal zwanzig Prozent aller Anträge, die im Vollzugsbereich der jeweiligen Behörden gestellt werden, online über „service-bw“ eingehen. Ebenso wird jedoch erwartet, dass die Online-Anträge in den Folgejahren kontinuierlich ansteigen. 
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