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PM CDU-Fraktion – Austausch mit Hate-Speech-Beauftragten der bayr. Justiz

Beleidigungen, Diffamierungen, Hetze – immer mehr Menschen erleben sogenannte „Hate-Speech“, online sowie offline. Aus diesem Grund wurde vergangene Woche in Baden-Württemberg der Kabinettsausschuss "Entschlossen gegen Hass und Hetze" eingesetzt. Dies nahm sich die CDU-Fraktion heute (30.09.) zum Anlass, um mit dem Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, in den Austausch zu gehen. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Arnulf Freiherr von Eyb ist sich sicher: „Hass und Hetze vergiftet unsere Gesellschaft von innen. Für einen sicheren Rechtsstaat ist es daher fundamental, Hate-Speech bereits im Keim effektiv und entschlossen zu bekämpfen“.
Als Hate-Speech-Beauftragter koordiniert und unterstützt Hartleb alle 22 bayerischen Staatsanwaltschaften, bei denen am 01.01.2020 jeweils ein Sonderdezernat zur Bekämpfung von Hate-Speech eingerichtet wurde. Damit sichert der Freistaat ein einheitliches Vorgehen bei der Bekämpfung von Hass und Hetze. Zusätzlich wird in Bayern seit Oktober 2019 das Projekt „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ eingesetzt. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und die Bayerische Landeszentrale für neue Medien arbeiten eng mit den Medienunternehmen zusammen, um die Verfolgung von Hate-Speech effizienter zu gestalten. Hierbei werden nicht nur Hasskommentare – wie gesetzlich verpflichtend – gelöscht, sondern es kommt auch zur unmittelbaren strafrechtlichen Verfolgung. Die Hasspostings werden über ein Online-Formular direkt an die bayerische Justiz übermittelt.
Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Arnulf Freiherr von Eyb zeigt sich überzeugt: „Als CDU-Landtagsfraktion haben wir uns schon in den Koalitionsverhandlungen dafür eigesetzt, dass Hass und Hetze systematisch bekämpft werden. Deswegen ist der Kabinettsausschuss nun der richtige Schritt. Der Freistaat Bayern zeigt uns, wie es geht: Um die Strafverfolgung von Hate-Speech noch effizienter zu gestalten, brauchen wir in Baden-Württemberg nicht nur einen Hate-Speech-Beauftragten nach bayrischem Vorbild, sondern müssen gleichfalls unsere Justiz mit den Medienanstalten eng verzahnen.“
Zudem sei es wesentlich, so der Rechtsexperte der Fraktion, auch durch Aufklärung, bestenfalls bereits an den Schulen beginnend, einen breiten Konsens in der Gesellschaft zu schaffen, um gegen diese Vergiftung derselben durch Hate-Speech und Ähnliches vorzugehen. 
Unter Hate-Speech, auf Deutsch „Hassrede“ versteht man laut der Bundeszentrale für politische Bildung eine rechtliche Grauzone, welche sowohl strafbare als auch nicht strafbare Ausdrucksweisen einschließe. Hierbei werden Menschen abgewertet, angegriffen oder gegen sie zu Hass oder Gewalt aufgerufen. Strafrechtlich kann das weitreichende Folgen haben: Geahndet werden Volksverhetzung, Aufruf und Billigung von Straftaten, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Beleidigung. 
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