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„Gastronomie- und Tourismus benötigen eine positive Perspektive“ – PM 45 Rapp und Kößler zu Lockerungen für Tourismus

„Für uns alle sind die nun bevorstehenden Lockerungen verschiedener Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie ein wichtiges Zeichen. Es ist klar, dass bei diesen Lockerungen strenge Maßstäbe zum Schutze der Gesundheit angelegt werden müssen und auch nicht alle Bereiche gleichbehandelt werden können.
Trotzdem ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass auch dem Gastronomie- und Tourismusbereich eine Perspektive geboten wird. Aktuell werden diese von allen Lockerungen ausgenommen und viele Betriebe sehen sich daher, trotz der aktuellen Hilfen, einer Existenzbedrohung ausgesetzt. Insbesondere die Gastronomieangebote im Ländlichen Raum sind von besonderer Bedeutung, es kann nicht gewollt sein, dass es hier zu Schließungen kommt“, betonten Rapp und Kößler.
„Für die Gastronomie sind Abstandsregelungen in den Gasträumen möglich – auch zeitlich versetzte Öffnungszeiten sind denkbar. Im Bereich der Beherbergung gilt dies entsprechend. Auch hier sind Belegungen steuerbar. In beiden Bereichen können die allgemeinen Vorgaben (nur Familien oder max. zwei Personen) klar und unkompliziert eingehalten werden. Dies gilt auch für Angebote wie ‚Ferien auf dem Bauernhof‘.
Zudem hat sich in den letzten Wochen gezeigt, dass die Menschen in Baden-Württemberg verantwortungsvoll mit der Situation umgehen und Vorgaben beachtet werden. Wir fordern die Landesregierung daher auf, auch für den Gastronomie- und Tourismusbereich erste Lockerungen zeitnah zu ermöglichen“, forderten Rapp und Kößler.
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