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Bei den Beherbergungsverboten müssen wir umdenken – PM 98 CDU-Fraktion – Rapp zu Beherbergungsverbot

„Das Verbot sorgt vor allem für Verwirrung und Unverständnis – nicht nur bei den Hotel- und Beherbergungsbetrieben, sondern auch bei den Gästen. Auch für mich ist die Maßnahme weder zielführend noch plausibel gegenüber den betroffenen Gruppen erklärbar. Sie erfüllt auch nicht ihren Zweck, denn Beherbergungsbetriebe waren in den vergangenen Monaten auf keinen Fall Auslöser oder Hotspot für Neuansteckungen mit dem Coronavirus. Das Gegenteil ist der Fall: Die gesamte Branche ist sehr verantwortungsvoll mit der Pandemie-Situation umgegangen. Und das aus gutem Grund: Die gesamte Tourismusbranche ist abhängig von den Gästen und kann und will daher die besten Hygiene-Standards und die größtmögliche Sicherheit in den Betrieben bieten“, unterstreicht Dr. Rapp MdL.
Es brauche vor allem eine praktikablere Lösung – eine Differenzierung des Verbots nach Anlass der Reise von Businessreisen oder touristischen Zwecken sei hier nicht zielführend. „Wir brauchen hier eine klare und verlässliche Lösung. Denn bei allen Regeln kommt es darauf an, dass sie wirksam und für die Bevölkerung auch nachvollziehbar sind. Essentiell ist der Appell an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen, bei einem entsprechenden Verdacht seine Reise nicht anzutreten“, so Rapp.  Möglich wäre auch eine differenziertere Einstufung von Risikogebieten auf einer breiteren Basis von Parametern – wie die Differenzierung nach Postleitzahlgebieten.
Hintergrund:
Seit einiger Zeit gilt für Einwohner, deren Städte die Zahl der Coronavirus-Neuinfektionen binnen sieben Tagen auf über 50 pro 100.000 Einwohner übersteigen ein Beherbergungsverbot. Auch Stuttgart hat die kritische Marke am Wochenende überschritten. 
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