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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

„Wir stehen für einen leistungsstarken öffentlichen Dienst“ – PM 14 Blenke zu teilweise Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen

„Die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2019 zur Einkünftegrenze für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen von Ehegatten und Lebenspartnern war längst überfällig. Ich begrüße es deshalb sehr, dass in Reaktion auf das Urteil die Einkünftegrenze für Ehegatten bzw. Lebenspartner nunmehr neu gefasst und im Landesbeamtengesetz rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Höhe von 18.000 Euro normiert werden soll. Die Einkünftegrenze soll zur Stärkung der Attraktivität des Landes als Arbeitgeber dann ab dem 1. Januar 2021 auf 20.000 Euro angehoben werden.
Damit wird endlich eine wesentliche Forderung der CDU-Fraktion umgesetzt. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum das Finanzministerium fast ein Jahr dafür gebraucht hat. Die unter grün-rot in der letzten Legislaturperiode eingeführten Verschlechterungen im Beihilferecht haben sich als nicht zeitgemäß erwiesen. Diese waren im Bundesvergleich einzigartig. Weder der Bund noch andere Länder waren dem Vorgehen Baden-Württembergs gefolgt. Wir sind froh, dass jetzt auch wieder Ehegatten und Lebenspartner Beihilfe in Anspruch nehmen können, die nach der bisherigen Regelung davon ausgeschlossen waren.
Wir stehen für einen leistungsstarken und attraktiven öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg. Deshalb werden wir uns auch weiter dafür einsetzen, dass die seit dem 1. Januar 2013 geltende weitere Beihilfeverschlechterung mit der Herabsetzung des Beihilfesatzes auf 50 Prozent unabhängig von der Anzahl der Kinder rückgängig gemacht wird.“
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