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Wahlrecht: Auch Menschen, die unter Betreuung stehen, können an Kommunalwahlen teilnehmen

Uns ist wichtig, deutlich zu machen, dass die Menschen, die unter Betreuung stehen, an Wahlen teilnehmen können, weil wir ihren Wunsch respektieren und nachvollziehen können. Für die Menschen, die so lange darauf gewartet haben, ist heute ein guter Tag.
Wir nehmen bei dieser Neuregelung in Kauf, dass Personen an den Abstimmungen teilnehmen, die vielleicht gar nicht teilnehmen dürften. Für uns gilt der Grundsatz: Lieber jemanden, der eigentlich nicht wählen dürfte, als Wahlberechtigten zulassen, als jemandem, der trotz Beeinträchtigungen durchaus noch eine Wahlentscheidung treffen kann, diese zu verwehren.

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