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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihekäufen kann jetzt für mehr Klarheit sorgen

Mit den bisherigen Käufen von Anleihen hat die EZB Nachfrage für Schuldscheine der Eurostaaten geschaffen und dadurch beigetragen, die Zinsen zu senken, die Staaten für ihre Schulden zahlen müssen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Beschlüsse der EZB nicht mit den Vorgaben des Europarechts vereinbar sind.
Für den europapolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Joachim Kößler MdL ist dieses Urteil ein richtungsweisendes Signal: „Zunächst einmal hat das Bundesverfassungsgericht den EuGH insoweit bestätigt, dass die Anleihekäufe grundsätzlich vom Mandat der EZB gedeckt sind. Allerdings sind nun klare Grenzen gezogen worden und das Gericht fordert eine bessere Abwägung der geldpolitischen Entscheidungen. Es ist absolut richtig und essentiell, dass auch die Beschlüsse der EZB auf deren Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Das Urteil nimmt für mich auch die Politik künftig mehr in die Pflicht. Es muss jetzt auch unsere Aufgabe sein, noch stärker als bisher, auf sämtliche Folgen der Ankaufprogramme öffentlich und auch gegenüber der EZB hinzuweisen. Zudem ist die EZB jetzt aufgefordert zeitnah nachzuweisen, dass die Kaufprogramme verhältnismäßig sind. Ich begrüße es sehr, dass die Anleihekäufe ab sofort auch auf ihre wirtschaftspolitischen Folgen für Sparer, Versicherungsnehmer, Mieter, Hauseigentümer und Aktionäre zu untersuchen sind und eine Folgenabwägung vorzunehmen ist“ unterstreicht Kößler. Auch die EZB habe ihre Politik zu rechtfertigen –  nun werden klare Grenzen zwischen Geld-, Fiskal- und Wirtschaftspolitik gezogen, so Kößler abschließend. 
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