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Schuldenbremse: Wichtige Leitplanke für die Haushaltspolitik der Zukunft

„Wir werden die Schuldenbremse nicht aufweichen. Wir stehen für eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik. Wir nehmen damit auch Rücksicht auf die kommenden Generationen“, stellt Tobias Wald MdL, finanzpolitischer Sprecher unserer Fraktion, klar. 
In der breiten Öffentlichkeit ist die Tatsache, dass die verfassungsrechtliche Schuldenbremse zum Jahr 2020 für die Länder in Kraft tritt, nur wenig bekannt. Doch die vor zehn Jahren eingeführte Schuldenbremse ist eine „wichtige Leitplanke für die Haushaltspolitik der Zukunft“, wie es im Beschluss der Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern und im Bund heißt, der bei ihrer Konferenz Anfang April beschlossen wurde. „Wir müssen auf neue Schulden auch deshalb verzichten, weil wir nicht auf Kosten der nachfolgenden Generationen leben dürfen“, ergänzt Tobias Wald.
Baden-Württemberg hat sich auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion schon längst auf den Weg gemacht: „Wir haben mit der Tilgung von Kreditmarktschulden die historische Wende geschafft. Und wir werden Bestrebungen seitens der politischen Linken, die Schuldenbremse infrage zustellen oder gar aufzuweichen, entschieden entgegentreten“, so Tobias Wald.
Zumal: Der Bund und die meisten Länder haben in den vergangenen Jahren kräftig investiert. Doch es ist angesichts der noch immer hervorragenden wirtschaftlichen Lage gar nicht möglich, sämtliches im Haushalt für Investitionen vorgesehenes Geld tatsächlich auszugeben. Zudem: Das Preisniveau ist hoch. Deshalb ist es auch nach Auffassung der Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen nicht zielführend, jetzt der Aufweichung der Schuldenbremse das Wort zu reden, um mit Krediten weitere Investitionen zu finanzieren. 
Stattdessen, meint Tobias Wald: „Wir müssen – wie bisher schon – Schwerpunkte setzen. Dazu zwingt uns die Schuldenbremse, wenn die Steuereinnahmen nicht mehr so kräftig wie heute sprudeln. Und es wäre auch nicht gerecht, wenn zusätzliche Schulden die künftigen Generationen bezahlen müssten. Deshalb: An der Schuldenbremse darf nicht gerüttelt werden.“
Tobias Wald weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es bereits mehrere Gespräche mit allen Fraktionen im baden-württembergischen Landtag, zuletzt im Dezember vergangenen Jahres, zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung gab: „Es waren konstruktive Gespräche. Alle Vertreter der Fraktionen haben ihre Haltung kundgetan. Aus meiner Sicht ist jetzt zunächst die Finanzministerin am Zug: Sie muss den Fraktionen einen Vorschlag für das weitere Verfahren unterbreiten.“
Nicht verwunderlich ist unterdessen, dass die anderen Fraktionen ihre ganz eigenen Standpunkte vertreten. Deshalb gibt es noch offene Fragen. „Doch das ist gelebte Politik. Ich bin zuversichtlich, dass wir noch zueinander finden werden.“
Den aktuellen Beschluss der Sprecherkonferenz „Keine Aufweichung der Schuldenbremse“ können Sie hier nachlesen.
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