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Regierungsfraktionen einigen sich beim Klimaschutzgesetz – Gemeinsame PM Grüne und CDU

Kernziel des Klimaschutzgesetzes ist es, die Treibhausgas-Emissionen im Land um 42 Prozent bis 2030 (im Vergleich zu 1990) zu senken. Zu den wichtigsten Inhalten zählen außerdem die verpflichtende kommunale Wärmeplanung, die Einrichtung einer Klimaschutzstiftung und die Photovoltaik-Pflicht für Nichtwohngebäude sowie für größere Parkplätze. Unter Nichtwohngebäuden versteht man hier Gebäude, bei denen der Wohnanteil fünf Prozent der überbauten Gesamtfläche nicht überschreitet.
Für die CDU-Fraktion betonte Fraktionschef Wolfgang Reinhart: „Photovoltaik ist der wichtigste regenerative Energieträger im Land. Deshalb haben wir auch eine Streichung der Deckelung bei der Förderung der Photovoltaik gefordert und begrüßen, dass die Bundesregierung diese Streichung am Montag beschlossen hat.“
Die CDU-Fraktion sei für eine Förderung der Photovoltaik durch finanzielle Anreize. Deshalb komme auch keine Photovoltaik-Pflicht für Wohngebäude. „Die Menschen vor Ort wissen selbst am besten, wie sie die Stromversorgung für ihr Wohnhaus am effizientesten organisieren“, so Reinhart. Auch von der Photovoltaik-Pflicht für größere Parkplätze können die Kommunen aus städtebaulichen Gründen abweichen.
Auf Vorschlag der CDU wird zudem zum 1.1.2021 eine neue Klimaschutzstiftung ins Leben gerufen: „Wir sind froh, dass unsere Idee endlich umgesetzt wird“, sagte Reinhart.  „Die Stiftung ist ein Meilenstein für den Klimaschutz made in Baden-Württemberg. Wir werden damit ganz konkrete Klimaschutzprojekte hier bei uns im Land ermöglichen. Sie wird ein gemeinsames Dach bieten für das Klimaschutz-Engagement von Land, Kommunen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern. Klimaschutz zum Mitmachen, Klimaschutz aus Baden-Württemberg für Baden-Württemberg.“
Ein großes Anliegen ist der Koalition die Weiterentwicklung des Klimaausgleichs für Flugreisen, der zumindest zum Teil in die neue Stiftung fließen soll. Die Flüge der Landesverwaltung werden bereits kompensiert – jetzt schafft Grün-Schwarz im Klimaschutzgesetz die rechtliche Grundlage zum Einbeziehen von Hochschulen und Universitäten. „Das bedeutet: Mit jedem Flug wird eine Abgabe fällig, mit der ein Klimaschutzprojekt finanziert wird, um das ausgestoßene CO2 der Atmosphäre zu entziehen“, so Reinhart.
„Wichtig ist, dass das Projekt auch wirklich das ausgestoßene Treibhausgas eins zu eins kompensiert. Wichtig ist außerdem, dass damit ein zusätzlicher Effekt erzielt wird – daher müssen diese Maßnahmen zusätzlich zu den bisherigen Klimaschutzprojekten getätigt werden. Eine dauerhafte CO2-Reduktion ist essenziell, ebenso wie sicherzustellen, dass es nicht zu Doppelbuchungen der Maßnahme kommt.“
Mit dem Klimaschutzgesetz stärkt Grün-Schwarz zudem die kommunale Wärmeplanung im Land. Ziel ist hier, eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Konkret heißt das für die Kommunen: Sie sammeln Daten zum Gebäudebestand, sie planen eine Wärmeinfrastruktur und innovative Quartierskonzepte oder überlegen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen, wie Nahwärmenetzen weiterentwickelt und industrielle Abwärme besser genutzt werden können.
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