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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Reform des Hochschulgesetzes – Freiheit von Forschung und Lehre bleibt unangetastet

Das Landeshochschulgesetz musste insbesondere wegen neuer Vorgaben zum Datenschutz reformiert werden. Das haben wir genutzt, um wichtige Punkte wie das Vollverschleierungsverbot und ein neues Ordnungsrecht in das Hochschulrecht aufzunehmen. Beides dient der Wissenschaftsfreiheit und soll dazu beitragen, einen ordnungsgemäßen Studienbetrieb zu sichern. Erstmals wird im Hochschulrecht nun endlich auch die Möglichkeit genannt, Hochschulwahlen online durchzuführen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie überfällig das war.
Unsere Wissenschaftspolitische Sprecherin, Marion Gentges, sagte: "Wichtig war uns zudem, dass die Freiheit von Forschung und Lehre nicht angetastet wird. Ansonsten wären die Hochschulen in Baden-Württemberg mittelfristig nicht mehr konkurrenzfähig. Tierschutz ist uns wichtig. Wir dürfen im Zusammenhang mit dem Tierschutz aber auch nicht übersehen, dass in der Vergangenheit bereits renommierte Forscherteams aus Baden-Württemberg das Land in Richtung Ausland verlassen haben, weil sie sich in ihrer Forschungsfreiheit eingeschränkt sahen. Auch die aktuelle Impfstoffforschung wäre ohne Tierversuche nur eingeschränkt möglich.“
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