„Die Höhe von Bahnsteigen ist neben der Auslegung der Fahrzeuge selbst entscheidend für die Umsetzung der Barrierefreiheit im Schienenverkehr. Die in Baden-Württemberg seit vielen Jahren verfolgte Strategie einer großflächigen Ausrichtung auf eine Höhe von 55 Zentimetern hat sich dabei bewährt. Auch die aktuellen Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr wurden darauf ausgerichtet. Eine einseitige Festlegung seitens der Bahn und des Bundes auf 76 Zentimetern, die das gemeinsame Ziel der Barrierefreiheit konterkariert, hilft daher nicht weiter. Ich gehe davon aus, dass das Verkehrsministerium in den anstehenden Gesprächen mit dem Bund eine gemeinsame Lösung erreichen kann, die es ermöglicht, die Mittel beim Umbau von Bahnsteigen sinnvoll und zielgerichtet einzusetzen.“