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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Neugestaltung des Pflegeberufs: „Zum Wohle der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte“

Das neue Gesetz sieht nun vor, dass ab dem Jahr 2020 die neue generalistische Pflegeausbildung auch in Baden-Württemberg startet. So erlernen alle künftigen Pflegekräfte in den ersten beiden Jahren ihrer Ausbildung die gleichen Inhalte in Theorie und Praxis. Danach herrscht Wahlfreiheit zwischen einem weiteren generellen Jahr und einer Spezialausbildung in der Altenpflege, Gesundheits- oder Kinderpflege. Die Neugestaltung der Pflegeberufe soll die Ausbildung vielfältiger und damit attraktiver werden, um mehr Auszubildende für die Pflege zu gewinnen.
Sabine Hartmann-Müller sagte in ihrer Planarrede: "Die Menschen in Baden-Württemberg werden immer älter. Gleichermaßen steigt damit die Herausforderung für eine zukunftsfähige Pflegeversorgung." Daher gelte es, mehr Auszubildende für die Pflege zu gewinnen. Dies soll durch eine vielfältigere und attraktivere Ausbildung erfolgen.
Hartmann-Müller sagte weiter: "Mit dem Gesetz schaffen wir ein tragfähiges Fundament, um die Pflege in Baden-Württemberg zukunftweisend zu gestalten – zum Wohle der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte."

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