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Landesweite Ausweitung Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ – PM 12 – Rapp zu Gastronomie und Eventbranche

Knapp ein Jahr sind viele Betriebe der Gastronomie und Eventbranche wie Kneipen, Bars oder Diskotheken inzwischen geschlossen. Vielen von ihnen droht jetzt der Verlust der Lizenz. Denn die erlischt, wenn eine Gaststätte ein Jahr lang nicht öffnet. „Im Grunde sind davon fast alle Betriebe betroffen, die keinen Außenbereich oder Speiseangebot zum Mitnehmen haben“, so Dr. Patrick Rapp, tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, am Dienstag (16. März).
Rapp begrüßte angesichts dessen den Erlass von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) von vergangener Woche. Demnach stellt die  pandemiebedingte Schließung von Gaststättenbetrieben einen „wichtigen Grund“ für eine Fristverlängerung dar. Eine solche Fristverlängerung muss nur beantragt werden, wenn der Betrieb seit einem Jahr ununterbrochen nicht mehr ausgeübt wurde. Hier genügt eine formlose Beantragung, z.B. per E-Mail oder auch per Telefon. Das Wirtschaftsministerium hat aufgrund der besonderen Lage gegenüber den Gaststättenbehörden klargestellt, dass die Fristverlängerung, sollte sie rechtszeitig vor Ablauf der Jahresfrist beantragt worden sein, notfalls auch nach Fristende von der Behörde bewilligt werden kann. Wie das Wirtschaftsministerium ebenfalls klargestellt hat, kann die Fristverlängerung ausnahmsweise auch von Amts wegen (ohne Antrag) ausgesprochen werden, dies allerdings nur binnen eines Monats nach Ablauf der jeweils geltenden Jahresfrist. Dessen ungeachtet sollten sich Gaststätteninhaber nicht auf die Verlängerung von Amts wegen verlassen, sondern frühzeitig mit der für sie zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung und mit ihrem Verband Kontakt aufnehmen.
Rapp macht sich zudem dafür stark, dass das Tübinger Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ nach der Pilotphase zügig auf ganz Baden-Württemberg ausgeweitet wird, sollten sich die Maßnahmen dort bewähren. Mit dem Projekt testet das Land, ob durch den intensiven Einsatz von Schnelltests auch zusätzliche Öffnungsschritte umsetzbar sind, ohne dass dadurch ein negativer Effekt auf das Infektionsgeschehen entsteht. Dazu meint Rapp: „Die Gastronomie fordert verständlicherweise einen klaren Fahrplan, was, wann unter welchen Voraussetzungen wieder geöffnet werden kann. Mit der breiten Verfügbarkeit von relativ einfach durchzuführenden Schnelltests eröffnen sich nun neue Möglichkeiten für Öffnungen – und dass unter der Bedingung, dass dabei keine unverantwortlichen Risiken eingegangen werden müssen.“  Zudem hätten die Betriebe, sofern sie vergangenes Jahr für wenige Monate öffnen konnten, bewiesen, dass die strengen Hygiene- und Schutzkonzepte wirksam seien und konsequent umgesetzt würden. 
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