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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Landesgrundsteuergesetz: Finanzpolitischer Sprecher mit der Deutschen Steuergewerkschaft im Austausch zur Grundsteuerreform

Die Neuregelung der Grundsteuer im Bund war aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Diese ist verbunden mit einer Länderöffnungsklausel, so dass die Länder abweichend von den Regelungen des Bundes eigene Landesgrundsteuergesetze erlassen können. Wir haben uns stets zur Stärkung des Föderalismus für eine Länderöffnungsklausel eingesetzt.
Unser finanzpolitischer Sprecher Tobias Wald konnte den Bundesvorsitzenden der DStG, Thomas Eigenthaler, und den Landesvorsitzenden der DStG, Markus Scholl, zusammen mit weiteren Mitgliedern des Landesvorstands der DStG zu einem Gespräch über ein Landesgrundsteuergesetz für Baden-Württemberg begrüßen.
Ausgehend vom bislang geltenden Recht der Grundsteuer mit dem Einheitswert von 1964 und dem Bundesmodell erfolgte ein offener, konstruktiver Austausch zu den verschiedenen im Raum stehenden Modellen. Dabei wurde neben den Vor- und Nachteilen der einzelnen Modelle auch über Detailfragen gesprochen.
Tobias Wald stellte auch das baden-württembergische Kombinationsmodell (Wald-Modell) vor. Bei diesem werden neben der Grundstücksfläche auch die Wohn- bzw. Nutzfläche sowie der Bodenrichtwert in die Bewertung von Grundstücken einbezogen.
Der regelmäßig stattfindende fachliche Austausch unserer Fraktion mit der DStG zu Themen aus dem Bereich der Finanz- und Steuerverwaltung soll zeitnah fortgesetzt werden.
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