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„Länderübergreifende Konzepte für Reisebusverkehr sowie Lockerung der Maskenpflicht“ – PM 80 Dr. Rapp und Dörflinger

Das Land Baden-Württemberg hat seine „Corona-Verordnung“ im Zusammenhang mit der Eindämmung der Virusausbreitung in Deutschland aktualisiert. Ab dem 15. Juni 2020 ist der Reisebusverkehr zu touristischen Zwecken unter Auflagen wieder möglich. In nahezu allen anderen Bundesländern sind Reisen mit dem Bus unter Einhaltung der dort vorgegebenen Hygieneregeln schon länger wieder erlaubt. 
Die Abgeordneten nehmen die verschiedenen Verfahrensweisen in den Ländern zum Anlass, Sozialminister Manfred Lucha und Verkehrsminister Winfried Hermann aufzufordern, sich umgehend für eine abgestimmte und gemeinsame Haltung der Länder im Rahmen der Fachministerkonferenzen als wichtiges Instrument der Zusammenarbeit der Länder untereinander, einzusetzen. „Es braucht eine Lösung, die praktikabel ist und auch vor Landesgrenzen nicht haltmacht. Wir sehen es wie viele Vertreter der Bus-Branche: Die Lockerungen für eine Branche, die deutschlandweit und europaweit tätig ist, darf nicht an jeweils unterschiedlichen Vorgaben der Länder scheitern. Für die Anbieter ist es bereits schwierig genug, unterschiedliche Vorgaben der europäischen Staaten umzusetzen. Hier sollte mit Blick auf die Umsetzbarkeit von Hygienevorgaben im Reisebusverkehr und auch mit Blick auf vergleichbare Vorgaben im Fernbusverkehr eine einheitliche Lösung für ganz Deutschland ermöglicht werden“, sagten Dörflinger und Rapp.
Die Abgeordneten regen an, bei einer bundesweit abgestimmten Regelung dem Beispiel Nordrhein-Westfalens zu folgen. Dort ist die Maskenpflicht nur dann notwendig, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
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