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Koalition: Kleine Feiern werden wieder erlaubt – Klage gegen Fahrverbote

Die Corona-Verordnung mit ihren Unterverordnungen hat seit Mitte März eine rege Entwicklung durchgemacht. In der ersten Phase ging es darum, restriktive Maßnahmen und Verbote auszusprechen. In einer zweiten Phase konnten wir aufgrund des erfreulichen Rückgangs der Infektionszahlen eine ganze Reihe von Verboten zurücknehmen und Lockerungen einleiten.
Der Verordnung wurde Mitte März wohlweislich eine Gültigkeit bis zum 15. Juni gegeben. Nun ist es an der Zeit, das Gesamtwerk zu sichten, mögliche Widersprüche oder Dopplungen zu entfernen und sie so schlank und verständlich wie möglich zu machen. Der Koalitionsausschuss hat deshalb das Justizministerium gebeten, eine entsprechende Überarbeitung der Coronaverordnung und ihre Unterverordnungen vorzunehmen. Die Überarbeitung soll am 23.6. vom Kabinett beschlossen werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung gilt die alte Verordnung.
CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Wolfgang Reinhart sagte: „Da vieles wieder erlaubt werden konnte, natürlich unter strenger Einhaltung der Hygienekonzepte, müssen wir im Kern vor allem das formulieren, was noch verboten ist.“ 
„Allein schon durch diesen Systemwandel“, so Ministerin Dr. Susanne Eisenmann, „werden wir eine Verordnung bekommen, die für die Menschen im Land nachvollziehbarer und selbsterklärend sein wird.“
Der Koalitionsausschuss hat in Bezug auf private Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Taufen und dergleichen beschlossen, dass sofern diese in den häuslichen Räumen stattfinden, die Zahl der Gäste auf zwanzig begrenzt bleiben muss, sofern diese aus verschiedenen Hausständen kommen. Bei Familienmitgliedern gibt es alternativ keine Begrenzungen.
Sofern die privaten Feierlichkeiten in öffentlich angemieteten Räumlichkeiten stattfinden, müssen die üblichen Hygienekonzepte der Gaststätten angewendet werden und können überprüft werden. Hierbei gelten die gleichen Zahlen wie bei öffentlichen Veranstaltungen, die leicht kontrollierbar sind, wie Theateraufführungen oder Kino, das heißt, eine Teilnahme von bis zu 99 Personen ist hier möglich. Diese Regelungen sollen zum 9.6. in Kraft treten.
„Eine gute Regelung, die auch meinen Vorstellungen entspricht“, befand Ministerin Dr. Susanne Eisenmann. „Es war wichtig, das Thema nochmal aufzurufen und wir konnten sehr einvernehmlich zu einer tragfähigen Regelung kommen, die die Balance zwischen privater Freiheit und Verantwortung für die Gesamtheit hält. Jetzt kommt es um so mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen an. Aber ich bin zuversichtlich, dass die allermeisten Menschen sich dieser Verantwortung in Pandemiezeiten bewusst sind.“
In Bezug auf die gerichtlich angeordnete Ausweitung der Fahrverbote auf Diesel mit Euronorm V wird das Land eine Vollstreckungsgegenklage und zusätzlich ein einstweiliger Antrag auf aufschiebende Wirkung einreichen.
„Unsere Maßnahmen haben gewirkt. Der Grenzwert ist in Sicht, er wird sogar verschiedentlich unterboten. Eine Ausweitung der Fahrverbote ist aus unserer Sicht für die Luftreinhaltung in Stuttgart nicht mehr erforderlich“, sagte Prof. Wolfgang Reinhart. Er zeigte sich zuversichtlich, dass „die neuesten Entwicklungen und die aktuelle Faktenlage das Gericht davon überzeugen werden, dass wir auf weitere Fahrverbote verzichten können“.
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