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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Im Gespräch zur Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung im Land

Im Mittelpunkt des Gesprächs mit dem vdek stand der Austausch über den von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung (Faire-Kassenwahl-Gesetz – GKV-FKG).
Stefan Teufel MdL, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Vorsitzender des Arbeitskreise Soziales und Integration, betonte eingangs, dass wir die Arbeit der Ersatzkassen sehr zu schätzen wissen. Sie sei mit ursächlich für die gute Stellung, die Baden-Württemberg im gesamtdeutschen Gesundheitswesen einnehme. Darüber hinaus beflügle sie den Versorgungswettbewerb zwischen den Krankenkassen, was letztlich den Patientinnen und Patienten zu Gute komme. In diesem Sinne sei auch das Faire-Kassenwahl-Gesetz danach zu bewerten, was es für die Versorgung im Land bringe.

Für die Ersatzkassenvertreter legte Biggi Bender, Leiterin der Landesvertretung Baden-Württemberg der Ersatzkassen, dar, dass aus ihrer Sicht insbesondere die vom Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen am Risikostrukturausgleich essentiell seien. Die geltende Finanzausgleichssystematik benachteilige viele Krankenkassen strukturell und bevorzuge gleichzeitig wenige andere. Deshalb sei es dringend nötig, die Zielgenauigkeit des Ausgleichsverfahrens zu erhöhen – einerseits durch die Einführung des sogenannten Regionalfaktors, andererseits durch eine Schärfung des Verbots der Diagnosevergütung. Da die Krankenkassen die regionalen Versorgungsstrukturen nur bedingt beeinflussen könnten, sollten sie auch nicht dafür belohnt oder bestraft werden, dass sie in bestimmten Regionen Versorgung finanzieren und in anderen nicht.
Stefan Teufel machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass ihm und der gesamten Fraktion sehr an einem gerechten Ausgleichsystem gelegen sei. Dies sei konstitutiv für die solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl könnten die angestrebten Änderungen aus seiner Sicht nur mitgetragen werden, wenn sie nicht dazu führen, dass weitere Finanzmittel aus den hiesigen Versorgungsstrukturen abfließen. Der geltende Risikostrukturausgleich schöpfe bereits seit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 die überdurchschnittliche Finanzkraft der baden-württembergischen Beitragszahler (Stichwort: überdurchschnittliche Löhne = überdurchschnittliche Kassenbeiträge) vollständig ab. Gleichzeitig flössen nur bundeseinheitliche Zuweisungen ins Land zurück, was den überdurchschnittlichen Vergütungen, die für Ärzte, Krankenschwestern und viele andere Gesundheitsberufe aufgewendet werden müssten, nicht gerecht werde. Weitere Abflüsse werde die Fraktion nicht mittragen.
Abschließend verständigte man sich darauf, dass man erneut in den Dialog treten wolle, wenn voraussichtlich Mitte Oktober ein überarbeiteter Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorliegt.
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