Immer freitags informieren wir Sie über unsere Arbeit im Landtag. Gespräche, Veranstaltungen, Meldungen – mit unserem Newsletter verpassen Sie nichts.
"Im Rahmen des entsprechenden Bundesgesetzes wurde zum 1. August 2018 erstmals eine Erlaubnispflicht für die bisher erlaubnisfreie Tätigkeit der Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eingeführt. Die gewissenhafte Verwaltung und Vermittlung von Wohnraum ist heute wichtiger als je zuvor. Neben ihrer wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung stehen die Verwalter und Vermittler von Wohnraum in einer besonderen Verantwortung. Insofern halten wir es für richtig und wichtig, Makler und Immobilienverwalter im Rahmen der neuen Weiterbildungspflicht für Themenkomplexe wie z. B. energetische Sanierung, altersgerechtes Wohnen, Verbraucherinformationen oder die Zweckentfremdung von Wohnraum umfassend zu sensibilisieren.