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Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen Grüne und CDU zur Stärkung des Hilfesystems für Suchtgefährdete und Suchtkranke

Das Hilfesystem für Suchtgefährdete und Suchtkranke wird landesweit gestärkt. Insgesamt wird die Förderung der Psychosozialen Beratungsstellen (PSB) um 500 Euro auf 17.900 Euro pro Stelle und Jahr erhöht. Außerdem werden insgesamt sechs zusätzliche Stellen geschaffen. Das haben die beiden suchtpolitischen Sprecher der Fraktionen Grüne und CDU, Josha Frey und Christine Neumann-Martin, am Mittwoch bekannt gegeben. 
Die neue Verwaltungsvorschrift zur Suchthilfe tritt ab sofort in Kraft. Frey und Neumann-Martin dazu: „Wege aus der Sucht müssen vielfältig gestaltet sein, damit die Abhängigen erreicht und angemessen betreut werden. Mit einem dichten Netz von Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und Suchtkranke schaffen wir ein wohnortnahes und niederschwelliges Versorgungsangebot im ganzen Land. Die Mitarbeiter dieser Beratungsstellen leisten eine ganz wichtige Arbeit. Sie beraten und betreuen Suchtkranke und Suchtgefährdete sowie deren Angehörige und Bezugspersonen wohnortnah, sie vermitteln ambulante oder stationäre medizinische Behandlungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen oder bieten Hilfen zur beruflichen Eingliederung.“ 
 Um weitere Suchtgefährdete und Abhängigkeitskranke zu erreichen, seien vor allem in größeren Städten und Ballungsgebieten so genannte Kontaktläden eingerichtet worden. Sie sollen insbesondere Abhängigen von illegalen Drogen Überlebenshilfen anbieten und die soziale Stabilisierung sowie die Heranführung an die Angebote der Drogenberatung unterstützen. Aktuell werden seitens des Landes im Bereich der Psychosozialen Beratungsstellen (PSB)/Kontaktläden (KL) insgesamt 490 Fachkraftstellen anteilig gefördert. Zum 1. Januar 2018 war bereits eine Erhöhung der Personalkostenförderung um 500 Euro pro Vollzeitstelle erfolgt. Mit der weiteren Erhöhung im Nachtrag wird nun eine im Jahre 2004 erfolgte Kürzung vollkommen zurückgenommen.
 Frey betont: „Das Hilfesystem, das in Baden-Württemberg entwickelt wurde, um Suchtabhängigen zu helfen, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut und verfeinert worden. Zwischenzeitlich sind in allen Stadt- und Landkreisen die kommunalen Suchthilfenetzwerke eingerichtet und haben sich zu einer – bundesweit beachteten – Hilfestruktur entwickelt.“
 Neumann-Martin ergänzt: „Ziel unserer Drogen- und Suchtpolitik ist es, der Entstehung von Abhängigkeiten und gesundheitlichen Schäden vorzubeugen, Kinder und Jugendliche zu schützen und Schwerstabhängigen zu helfen. Dazu zählen wohnortnahe und niederschwellige Beratungsangebote. Mit der Aufstockung der geförderten Stellen und der Erhöhung der Förderbeträge bekennen wir uns ausdrücklich zu unserer Verantwortung, die Träger bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen.“
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