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„Fahrverbote sind unverhältnismäßig, wenn die Einhaltung des Grenzwertes absehbar ist“ – PM 17 Reinhart zu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten

„Wir sehen uns in unserer seit Jahren vertretenen Auffassung nachdrücklich bestätigt, dass die Verhältnismäßigkeit eine zentrale Rolle bei den Maßnahmen zur Luftreinhaltung spielt. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute klar festgestellt, dass Fahrverbote unverhältnismäßig sind, wenn die Einhaltung des Grenzwertes absehbar ist. Nichts anderes ergibt sich auch aus dem vom Bund geänderten § 47 Abs. 4a BImSchG, auf den das Gericht verweist. Das ist ein wichtiges Signal aus Leipzig – in Reutlingen werden keine Fahrverbote notwendig sein. Aber auch in Stuttgart ist an den meisten Messstellen bereits der Grenzwert in Sichtweite. Wir gehen in die richtige Richtung. Die Luft wird immer besser. Unsere Maßnahmen wirken. Wir setzen deshalb darauf, dass wir weitere Fahrverbote nicht brauchen.“
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