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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Die Schuldenbremse erlebt ihre Bewährungsprobe in der Corona-Krise

Im Mittelpunkt der Sprechertagung stand dabei neben der EU-Finanzpolitik auch die Schuldenbremse. Die grundgesetzliche Schuldenbremse erlebt in der Corona-Krise ihre Bewährungsprobe. Die Haushalts- und Finanzpolitiker aus den Ländern und dem Bund fordern aber im Kern hierzu, schnell zu strukturell ausgeglichenen Haushalten zurückzukehren.
„Die vor über zehn Jahren im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist eine wichtige Leitplanke für die Haushaltspolitik der Gegenwart und der Zukunft. Diese hat nicht nur dazu geführt, dass Bund und Länder finanzielle Spielräume durch staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen haben. Sie hat es uns auch ermöglicht, in dieser schwierigen Zeit gezielt Kredite aufzunehmen. Mit diesen konnten wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf den Weg gebracht werden. Zugleich bedingt sie einen verpflichtenden generationengerechten Tilgungsplan. Vor diesem Hintergrund kann und darf die Schuldenbremse nicht ernstlich in Zweifel gezogen werden“, betonte Tobias Wald MdL.
„Die grundgesetzliche Schuldenbremse wird zuweilen immer wieder für zu geringe öffentliche Investitionen verantwortlich gemacht. Nicht die Schuldenbremse ist das maßgebliche Hindernis für höhere Investitionen, sondern zu viel Bürokratie. Diese Ansicht von Finanzmarktexperten teile ich voll und ganz. Die Experten glauben auch nicht, dass es dem Staat an Geld für Investitionen fehlt. Die Debatte um die angeblich wachstumsfeindliche Schuldenbremse geht aus ihrer Sicht am Thema vorbei. Für mich stellt die Schuldenbremse grundsätzlich kein Investitionshindernis dar“, unterstich Herr Wald MdL. Den aktuellen Beschluss der Sprecherkonferenz „Schuldenbremse ist Maßstab für solide Haushaltspolitik“ können Sie hier nachlesen.
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