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„Corona-Soforthilfe des Landes ohne Prüfung des privaten Vermögens“ PM 32 Reinhart und Paal zu Corona-Soforthilfe des Landes

„Jetzt herrscht Klarheit bei den Corona-Soforthilfen des Landes für klein- und mittelständische Unternehmer und Soloselbständige. Das ist gut so. In dieser Situation müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um auch unsere kleinen Unternehmen und Betriebe zu stützen“, so Reinhart und Paal.
„Weil die Neuregelung auch für die bereits seit dem Start der Soforthilfe eingereichten Anträge gilt, gibt es jetzt keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Das Prüfungsverfahren war von Anfang an so angelegt, dass notwendige Anpassungen, die dem hohen Tempo des Programms geschuldet sind, möglich sind. Die immense Nachfrage nach den Soforthilfen zeigt, dass wir keinen Tag zu langsam waren“, erklärte Reinhart.
Die CDU Fraktion hatte am 19. März in einer Sondersitzung von Fraktion und Landtag darauf gedrängt, dass sehr rasch die gesetzlichen Voraussetzungen für den milliardenschweren Schutzschirm am gleichen Tag geschaffen wurden.
„Ich freue mich, dass die ersten Antragsteller bereits das Geld auf ihrem Konto haben. Hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Kammern und bei der L-Bank arbeiten unter Hochdruck, ihnen möchte ich ausdrücklich für diesen Einsatz danken. Wir wissen, dass gerade bei den kleinen Betrieben und Soloselbstständigen jeder Tag zählt. Wie groß der Bedarf ist zeigen über 110 000 Anträge drei Tage nach Aktivierung des Sofortprogramms“, sagte Paal.
„Zu den Soforthilfen kommen nach wie vor weitere Instrumente wie Liquiditätshilfekredite und Bürgschaften. Mit dem von der L-Bank zur Verfügung gestellten breiten Angebot für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen wird den Südwest-Unternehmen auch in Zeiten eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung gestellt. In dieser schwierigen Lage wird niemand vom Land alleine gelassen“, bekräftigte Reinhart.
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