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Besuch des Landgerichtspräsidenten Dr. Singer in der Arbeitskreissitzung

Im Rahmen der Sitzung berichtete der Präsident den Mitgliedern des Arbeitskreises anschaulich – auch unter Zuhilfenahme einer eigens für diesen Zweck erstellten Grafik – von der enormen Arbeitsbelastung des Landgerichts Stuttgart durch die anhaltende Klagewelle im Bereich der Abgasverfahren. Diese rühre nicht zuletzt daher, dass sich die Anwaltschaft vermehrt mit Textbausteinen aushelfe und in diesem Zusammenhang teilweise auch künstliche Intelligenz nutze, sodass die zugrundeliegenden Klagen als reines Massengeschäft, ohne großes Kostenrisiko für die betroffenen Geschädigten betrieben werden könnten. Das Landgericht müsse indes jede Klage einzeln erfassen, diese verhandeln und aburteilen.
Das Landgericht Stuttgart habe bereits im vierten Jahr in Folge einen Verfahrensanstieg zu verzeichnen; allein im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 30.06.2021 seien insgesamt 11.094 Klagen gegen den Daimler Konzern beim Landgericht Stuttgart eingegangen, sodass die Neueingänge am Landgericht prozentual im Vergleich der Jahre 2020 und 2021 um 42,76 % gestiegen seien. Ohne Frage wirkten sich die vermehrten Neueingänge auch auf die Verfahrensaltbestände der Kolleginnen und Kollegen aus: Im Vergleich von 2019 zu 2020 konnte ausweislich der Angaben von Dr. Singer ein Anstieg um 30,3 % und im Vergleich von 2020 zu 2021 eine weitere Zunahme von 38,98 % der Bestandsverfahren festgestellt werden. Dies wirke sich naturgemäß nicht nur auf die Bearbeitungsdauer der Abgasverfahren, sondern auch auf die Dauer sämtlicher Verfahren aus, die bereits jetzt bei durchschnittlich 7,7 Monaten liege (zum Vergleich: im langjährigen Mittel lag sie bei gerade einmal 6 Monaten). Ein solcher Anstieg der Verfahrensdauer schwäche nicht nur die Akzeptanz und das Vertrauen der Bürger in die Justiz, sondern führe auch zunehmend zu Frustration bei den Kolleginnen und Kollegen, da ein ‚Licht am Ende des Tunnels‘ nicht absehbar sei.
Auch zum Thema der Musterfeststellungsklage hat der Präsident eine klare Meinung: diese bringe für die Geschädigten keinen Mehrwert, da jeder Betroffene anschließend dennoch eine eigene Schadensersatzklage anstrengen müsse, sich die Entscheidung im Feststellungsverfahren hierauf nicht auswirke und man nach dem Abschluss eines entsprechenden Feststellungsverfahrens wegen Zeitablauf oft Probleme mit der Verjährung habe. Für einen rechtsschutzversicherten Geschädigten verlöre die Partizipation an einer Musterfeststellungsklage daher an Bedeutung.
Der Präsident fordert, das System der Musterfeststellungsklage zu revolutionieren, es müsse am Ende einen rechtssicheren Zahlungsanspruch für die Betroffenen geben, die Verjährung müsse durch die Musterfeststellungsklage gehemmt werden und die Rechtskraft der Feststellung müsse sich auf die Individualklagen erstrecken. Zudem müsse es für die Landgerichte möglich sein, die bereits anhängigen Verfahren bis zur Entscheidung über eine Feststellung auszusetzen. Daneben sei es nötig, zusätzliche Richterplanstellen zu schaffen. Nur eine Kombination aus beiden Maßnahmen würde zu einer dauerhaften Arbeitsentlastung der Kolleginnen und Kollegen der Zivilkammern am Landgericht Stuttgart führen. 

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