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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Austausch mit dem Bund Deutscher Gerichtsvollzieher – Landesverband Baden-Württemberg

Im Mittelpunkt standen die Möglichkeit für Gerichtsvollzieher sich für den gehobenen Dienst nachzuqualifizieren sowie eine Anbindung an den elektronischen Rechtsverkehr und die eAkte. 
Der Landesvorsitzende Majewski erläuterte gegenüber den Mitgliedern des Arbeitskreises, die größtenteils digital zugeschaltet waren, warum für interessierte Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher die Möglichkeit einer Nachqualifizierung verbunden mit einem Aufstieg in den gehobenen Dienst eröffnet werden müsste. Der Bedarf für eine solche Nachqualifizierung sei möglicherweise zwar gering, da sich für viele ältere Kollegen die Weiterbildung kaum mehr auszahle. Jüngere Gerichtsvollzieher wiederum seien durch die Schaffung des Studiengangs an der Verwaltungshochschule in Schwetzingen bereits im gehobenen Dienst eingestellt. Wer aber möchte, solle die grundsätzliche Möglichkeit zu einer Nachqualifizierung bekommen.
Die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges MdL, steht der Frage der Nachqualifizierung grundsätzlich offen gegenüber, betonte aber, dass hierfür der tatsächliche Bedarf entscheidend sei und erhoben werden müsse.  
Manuel Schunger sprach die Bedeutung der Anbindung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher an den elektronischen Rechtsverkehr und die eAkte an.  Hierzu seien die technischen Voraussetzungen bereits geschaffen worden und auch die Softwareumsetzung sei gut. Der Verband sei zudem an einer Speicherung der Dokumente bei externen Rechenzentren bzw. an Clouds interessiert und regte hierzu an, eine entsprechende rechtliche Umsetzung – wie unlängst in Hamburg eingeführt – zu prüfen. Der Arbeitskreis sprach sich zwar dafür aus, Gerichtsvollzieher, als wichtigen Teil der Justiz, zeitnah an die eAkte anzubinden, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Insellösungen allein für den Bereich der Gerichtsvollzieher sieht der Arbeitskreis indes kritisch. 
Lob gab es von den Landesvorsitzenden für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung der Gerichtsvollzieher durch die Landespolizei.
Abschließend stellte der Arbeitskreisvorsitzende Arnulf von Eyb heraus: „Unsere Gerichtsvollzieher leisten einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen unseres Rechtsstaats und sind oft nicht nur Vollstrecker, sondern auch Berater und Unterstützung für ihre Schuldner. Das kann manchmal eine echte Gratwanderung sein.“
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