CDU Fraktion BaWu logo
Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Arbeitskreis Petitionen im Gespräch mit Prof. Dr. Volker M. Haug

Professor Dr. Volker M. Haug studierte in Tübingen Rechtswissenschaften, wo er 1992 die Erste juristische Staatsprüfung ablegte und 1994 mit einer Arbeit über ein parlamentsrechtliches Thema bei Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof promovierte. Nach der Zweiten juristischen Staatsprüfung trat er 1995 in die Landesverwaltung Baden-Württemberg ein. Dort wurden ihm verschiedene Führungsfunktionen übertragen, so die Leitung der Zentralstelle des Wissenschaftsministeriums (2000-2011) und die Leitung des Referats "Recht, Grundsatz und Öffentlichkeitsarbeit" in der Polizeiabteilung des Innenministeriums (2017-2019).
Daneben war Professor Haug bereits seit 1992 an der Universität Stuttgart nebenamtlich auf den Gebieten Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht – seit 2003 als Honorarprofessor – in Forschung und Lehre aktiv. Seit 2019 hat Volker M. Haug die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Staats-, Europa- und Medienrecht sowie die Leitung des Instituts für Parlamentsrecht und Normsetzung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg inne.
Von besonderem Interesse waren seine Ausführungen für den Arbeitskreis auch deshalb, da seine zahlreichen Publikationen sich auf den Gebieten des Parlaments-, Gesetzgebungs-, Medien-, Partizipations- und Hochschulrechts bewegen. Er ist Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e.V., Mitglied des Deutschen Juristentages e.V. und der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission e.V. sowie Mitherausgeber der Online-Fachzeitschrift "Ordnung der Wissenschaft".
Die Petitionsmöglichkeiten stellen letztlich auch ein wichtiges Dialogelement zwischen Bürgern und Parlament dar, so Professor Haug in seinem sehr spannenden Vortrag. 
Arbeitskreis-Vorsitzender Matthias Miller MdL dankte dem Referenten für den vielschichtigen Einblick und auch angestellte Überlegungen zur Reformierung des Petitionsrechts in Baden-Württemberg. Denn neben den Rechtsgrundlagen für das Petitionsrecht, sei es auch interessant gewesen, die Grundlage des Petitionsrechts sich nochmal gemeinsam vor Augen zu führen sowie die Rolle des Petitionsausschusses im Landtag zu beleuchten. Positiv war hierbei auch der Vergleich mit anderen Bundesländern. „Gerade aus dem Ländervergleich können wir wichtige Impulse und Ideen für unsere weitere Arbeit im Petitionsausschuss ziehen“, hob Miller abschließend hervor.
Jetzt teilen!

Weitere Meldungen